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News vom 27. März 2008
Im Eilverfahren entschieden der Saarländische und der Sächsische Verfassungsgerichtshof (VGH), dass in kleinen Kneipen und Wasserpfeifen-Cafés erst einmal weiter geraucht werden darf. Schon im Februar wurde bereits in Rheinland-Pfalz das Rauchverbot eingeschränkt, indem kleineren Gaststätten mit nur einem Schankraum erlaubt wurde, das Nichtraucherschutzgesetz nicht zu befolgen. Der VGH in Leipzig schloss sich der rheinland-pfälzischen Argumentation an, dass das Rauchverbot den Gastronomen Nachteile bringt, die nicht aufzufangen oder wieder gut zu machen sind. Ein Ausbleiben der Stammgäste führe zur Bedrohung ihrer Existenz. Allerdings dürfen die Lokale keine Angestellten beschäftigen und sie müssen deutlich und für jedermann sichtbar als Raucherlokal gekennzeichnet sein. Geklagt hatten 7 Leipziger und 2 Dresdner Wirte, denen es nicht möglich ist, einen separaten Raucherraum zu schaffen. In der Hauptsache wird die Entscheidung in Leipzig später entschieden. In Saarbrücken ging es um den Fall so genannter Shisha-Cefés, in denen Wasserpfeife geraucht wird. Das ist auch der Hauptgrund, warum viele Gäste das Café überhaupt besuchen. Ein Rauchverbot würde die Betreiber zur Schließung ihrer Cafés zwingen. Hier soll die Entscheidung im Hauptsacheverfahren im September erfolgen. Hier gilt sowieso: Ist der Wirt der einzige, der in dem Lokal arbeitet, so darf er entscheiden, ob sein Lokal Raucher- oder Nichtraucherkneipe wird.
Diese Entwicklung findet bei dem Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) natürlich keine Zustimmung, es fordert ein einheitliches gesetzliches Rauchverbot in Gaststätten, wofür sich der Bund erneut einsetzen soll.
Sabine Bätzing, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, warnte vor einer Infragestellung der Rauchverbote zum jetzigen Zeitpunkt, man müsse abwarten, “wie sich die Gesetze in der Praxis bewähren”. Außer in Nordrhein-Westfalen und in Thüringen besteht in allen Bndesländern ein Rauchverbot in Gaststätten, davon ausgenommen sind in der Regel Lokale, die über abgetrennte Raucherräume verfügen. Für DKFZ-Chef Otmar Wiestler sind diese Ausnahmen “eine eklatante Missachtung des Gesundheitsschutzes”, da Messungen gezeigt hätten, dass auch aus separaten Raucherräumen der Tabakrauch in die Nachbarräume gelange.
Stimmen aus der Blogosphäre zum Rauchverbot:
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