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News vom 01. August 2008
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) warnt vor KO-Tropfen, die immer häufiger für sexuelle Übergriffe auf Frauen eingesetzt werden. Durch die Substanzen wird das Opfer bewegungsunfähig und willenlos, ab dem Zeitpunkt der Einnahme treten Erinnerungslücken auf. Sobald die Wirkung abklingt, leiden die Opfer häufig unter Übelkeit, Schwindelgeüfhlen und starken Kopfschmerzen. In den KO-Tropfen ist häufig die arblose und leicht salzig schmeckende Flüssigkeit Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) enthalten. Diese Substanz kann auf dem Schwarzmarkt erworben werden und ist – in ein anderes Getränk gemischt – nicht sofort am Geschmack zu erkennen. Nach rund einer Viertelstunde setzt die Wirkung der Tropfen ein, die unter Umständen mehrere Stunden anhalten kann. Wird die Substanz in Verbindung mit Alkohol oder anderen Betäubungsmitteln eingenommen, kann die Einnahme schwere gesundheitliche Folgen bis zum Atemstillstand haben.
Katja Grieger vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe berichtet, dass die Frauennotrufe und -beratungsstellen eine Zunahme sexueller Übergriffe unter KO-Tropfen registrieren. Es ist kaum möglich, sich unter Einfluss dieser Tropfen gegen ungewollte Annäherungsversuche zur Wehr zu setzen, so Grieger.
Dies scheint auch ein Fall zu bestätigen, der sich vor einigen Tagen in einer Discothek in Lingen ereignete. Dabei wurde eine 19-jährige sexuell missbraucht. Das Mädchen wurde nahezu bewusstlos aufgefunden, was zu der Annahme führte, das sie durch Verabreichung einer Droge wehrlos gemacht wurde.Der Täter verging sich an dem Mädchen auf einer Galerie in der Disco und konnte unbemerkt entkommen. Die Polizei hat die Ermittlungen in diesem Fall aufgenommen und auch vom Besitzer der Disco wurde eine Belohnung auf die Ergreifung des Täters ausgesetzt,
Zum Schutz vor Übergriffen durch KO-Tropfen, rät die die ABDA zu einigen Vorsichtsmaßnahmen: Frauen sollten niemals von ihnen unbekannten oder nicht vertrauenswürdig erscheinenden Personen offene Getränke annehmen und auch darauf achten, dass ihre offenen Getränke niemals unbeobachtet herumstehen. Bei einem plötzlichen Unwohlsein in einer Kneipe oder Discothek, sollten sofort Freunde oder Mitarbeiter angesprochen werden. Fühlt man sich unsicher, sollte man den Ort sofort verlassen und die Polizei verständigen.
Frauen, die bereits Opfer eines sexuellen Übergriffs unter KO-Tropfen geworden sind, sollten sich nicht scheuen, die Polizei zu verständigen, denn schon die Verabreichung der Tropfen ist strafbar. Da die Substanzen nur wenige Stunden im Blut oder Urin nachweisbar sind, sollte man sich schnellstmöglich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Hilfe bieten auch die Frauennotrufe an, an die sich die Betroffenen wenden können. NUr durch ganz besondere Vorsicht kann man sich vor solch hinterhältigen Angriffen schützen.
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