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Ab 2009 soll die Besteuerung der Kapitaleinkünfte durch die Abgeltungssteuer für jeden Anleger klar und verständlich neu geregelt sein. Das neue Verfahren löst die deutlich kompliziertere Kapitalertragsteuer ab.
Die neue Regelung betrifft alle Sparer und ist ganz einfach. Die Kreditinstitute behalten von den Zinsen vor Auszahlung bereits 25% ein, zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer und führen das Geld direkt an Vater Staat ab. Mit diesem Abzug sind die Kapitalerträge dann versteuert, sie brauchen also in der Steuererklärung nicht mehr angegeben zu werden. Sie sind dann in voller Höhe abgegolten, wir schon der Name sagt. Der bisher geltende Zinsabschlag von 30%, der dann bei der Steuer angerechnet wird, ist ab 2009 somit schon wieder Vergangenheit.
So einfach wie sich die Abgeltungssteuer anhört, so nachteilig kann sie aber auch für einige Sparer sein: Dividenden, die bisher dem Halbeinkünfteverfahren unterlagen werden jetzt auch mit 25%, also in der Regel höher besteuert. Außerdem fallen auch Spekulationsgewinne unter die neue Regelung. Die Spekulationsfrist für Aktien von einem Jahr wurde abgeschafft und somit fallen alle Gewinne aus Aktiengeschäften sofort und in volle Höhe unter die neue Abgeltungssteuer.
Allerdings gibt es weiter einen Sparerfreibetrag, so dass ein Teil der Zinserträge doch steuerfrei bleibt. Der Sparerfreibetrag beträgt 801,- EUR für Singles und für Ehepaare das Doppelte. Die Bank kann diesen Freibetrag aber nur berücksichtigen, wenn ihr ein Freistellungsauftrag erteilt wurde. Falls dies nicht geschehen ist, wird vom ersten Cent an Abgeltungssteuer fällig.
Für Kapitalanleger mit einem hohen Steuersatz ist die neue Regelung positiv zu sehen. Sie brauchen statt ihres persönlichen, höheren Steuersatesz nur noch 25% Einkommensteuer auf ihre Zinserträge zu zahlen.
Damit es aber nicht für Geringverdiener, deren sogenannter Grenzsteuersatz unter 25% liegt, nicht zu Nachteilen kommt, kann dieser dann seine Zinsen wieder über die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt erklären. Es wird dann nur der jeweils individuelle Steuersatz auf die Zinsen berechnet und die voraus gezahlte Abgeltungssteuer, wie bisher die Kapitalertragsteuer, angerechnet.
Aber was ist eine neue Regelung ohne Ausnahmen: Für unter Anderem z.B. spezielle Fonds-Konstruktionen und Zertifikate gelten Sonderregelungen, alle, die sich zu den Ausnahmen besser informieren wollen, können sich unter anderem an ihren Anlageberater bei der Bank oder auch an ihren Steuerberater wenden.
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