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Bei dem Antrag auf die Altauto-Verschrottungsprämie ist der Liefertermin des Neuwagens besonders wichtig: Die Zulassung muss vor dem 31. Januar 2010 erfolgen, sonst wird der staatliche Zuschuss von 2 500 Euro nicht ausgezahlt. Notfalls sollte der Neuwagenverkäufer vertraglich zur pünktlichen Lieferung verpflichtet werden, rät die Prüforganisation GTÜ. So kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die entgangenen 2 500 Euro ersetzt bekommen.
Wer erst in der zweiten Jahreshälfte einen Neuwagen kaufen möchte, sollte sich erkundigen, ob noch Geld im Fördertopf ist. Die Bundesregierung hat insgesamt 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, aus denen aber auch die Verwaltungskosten gezahlt werden. Das mit der Abwicklung der Prämie befasste Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle will künftig auf seiner Internetseite www.bafa.de mit einer “Prämienampel” über die Zahl der bereits ausgezahlten Prämien informieren.
Generell lohnt sich der Antrag auf die Abwrackprämie nur, wenn das Altauto auf dem freien Markt weniger als 2 500 Euro wert ist. Einen Überblick geben Online-Marktplätze für Gebrauchtwagen oder die Schwacke-Liste, wer es genauer haben will, kann bei einer Prüforganisation wie GTÜ oder TÜV ein kostenpflichtiges Wertgutachten erstellen lassen. mid/hh
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