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News vom 29. Dezember 2009
Stiftung Warentest unterliegt Betreibern von tests.de © Pixelio/Michael GrabscheitDie Stiftung Warentest verlor den Streit um die Internet Domain www.tests.de. Nach Ansicht von Stiftung Warentest war die Domain zu ähnlich der eigenen Domain www.test.de, was die Richter allerdings anders sahen wie Alexander Graf von Kalckreuth von der Sozietät Kalckreuth Rechtsanwälte heute mitteilte.
Zu ähnlich und damit eine zu starke Verwechslungsgefahr sah die Stiftung Warentest zwischen www.tests.de und dem eigenen Portal www.test.de. Stiftung Warentest klagte im Mai auf Unterlassung und bekam vom Landgericht Braunschweig anfänglich sogar Recht (Urteil vom 06. Mai 2009, Az.: 9 O 674/09 (84)). Das Landgericht erließ auf Antrag von Stiftung Warentest daraufhin eine einstweilige Verfügung, woraufhin www.tests.de vorübergehend abgeschaltet wurde.
Die Betreiber von tests.de beauftragten Alexander Graf von Kalckreuth, Kalckreuth Rechtsanwälte und das mit Erfolg. Das Oberlandesgericht Braunschweig revidierte nun das Urteil womit auch die einstweilige Verfügung aufgehoben wurde (Az.: 2 U 164/09). Dies wurde heute in einer Pressemitteilung durch Kalckreuth Rechtsanwälte bekannt gegeben.
Alexander Graf von Kalckreuth begrüßt Entscheidung vom OLG Braunschweig
Wie Alexander Graf von Kalckreuth sagte, stoppten die Richter des Oberlandesgerichts Braunschweig mit ihrer Entscheidung einen erneuten Versuch von Stiftung Warentest, einen glatt beschreibenden Begriff der Deutschen Sprache für sich zu monopolisieren.
Bereits im März diesen Jahres hatte die Stiftung Warentest einen ähnlichen Prozess verloren, damals sah die Stiftung eine Verwechslungsgefahr zwischen der Zeitschreift “Auto Test” und ihrer eigenen Zeitschrift “test”. Die Klage wurde allerdings vom Kammergericht Berlin abgewiesen, da nach Ansicht der Richter der Begriff Test lediglich Inhalte beschreibt. (mg)
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