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News vom 10. Juni 2008

Zwei Mitglieder der Motorradgang “Bandidos” müssen für den Rest ihres Lebens hinter Gitter, weil sie einen 47-Jährigen, der Mitglied der verfeindeten “Hells Angels” war, niedergeschossen haben. Die beiden Angeklagten (36 und 48 Jahre) wurden am Dienstag vom Landgericht Münster wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und “gemeinschaftlichen heimtückischen Mordes” verurteilt, entsprechend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Auf Freispruch hatten die Verteidiger plädiert. Der Prozess konnte nur unter strengen Sicherheitsvorkehrungen sicher stattfinden. Für das Verfahren hatte die Polizei in Münster einige Straßen gesperrt und das Gebiet um das Gerichtsgebäude weitläufig kontrolliert. Laut Augenzeugenberichten kam es in der Innenstadt zu einem Verkehrschaos.
Es gilt nun als erwiesen, dass der Mord in Ibbenbüren im Mai 2007 die Spitze eines Machtkampfs zwischen den Motorradgangs um Gebietsansprüche und Einfluss war. Die Reihe von Indizien, wie das gesichtete Tatfahrzeug, ausgewertete Handydaten und die in der Wohnung eines der Verdächtigten gefundenen Munition, sei ohne Lücken.
Zur Urteilsverkündung hatte die Polizei mit bis zu 1000 Rocker der beiden Gangs in Münster gerechnet. Es kamen laut einem Polizeisprecher dann etwa 400 “Hells Angels” und ungefähr 50 “Bandidos” in die Region. Insgesamt jedoch sei die Lage ruhig gewesen, so der Polizeisprecher. Vier Männer wurden insgesamt vorläufig in Gewahrsam genommen, da sie einen Teleskopschlagstock, einen Schlagring, ein Beil und einen Baseballschläger mit sich führten. Nach der Verkündung des Urteils verließen die “Hells Angels” mit Autos, Motorrädern und Bussen wieder die Stadt. (ddp)
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