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Eine wichtige Änderung bei der Bausparförderung wird nächstes Jahr wirksam. Für Bausparverträge, die ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen werden, wird die Wohnungsbauprämie nur noch gewährt, wenn das angesparte Kapital wohnungswirtschaftlich – etwa für den Bau oder Kauf einer Immobilie oder eine Modernisierung – verwendet wird. Ausnahmen bestehen weiterhin bei sozialen Härtefallen (Tod, Erwerbsunfähigkeit, Dauerarbeitslosigkeit) und für Bausparer unter 25 Jahren: Für sie bleibt es im Wesentlichen bei der flexiblen Verwendungsmöglichkeit nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist.
Die Bausparkasse Mainz (BKM) weist darauf hin, dass alle bis 31.12.2008 abgeschlossenen Bausparverträge, für die in diesem Jahr noch mindestens ein Sparbeitrag geleistet wird, unter die bisherige Regelung fallen. Danach können Bausparer über ihr Bausparguthaben und die gewährte Wohnungsbauprämie nach Ablauf einer siebenjährigen Sperrfrist frei verfügen.
Anspruch auf Wohnungsbauprämie hat jeder ab 16 Jahren, der in Deutschland ansässig ist und mindestens 50 Euro pro Jahr auf einen Bausparvertrag einzahlt. Allerdings darf das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 Euro bei Alleinstehenden oder 51.200 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigen. Wer also den Abschluss eines Bausparvertrags plant und sich die Wohnungsbauprämie noch ohne Einschränkung sichern möchte, sollte jetzt handeln. (News-Reporter.NET/as)
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