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News vom 29. Januar 2008

Bayern erwägt GPS-Überwachung für Sexualstraftäter

Wie Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) dem Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” mitteilte, gibt es Überlegungen, entlassene Sexualstraftäter mit Hilfe von Satellitennavigation zu orten und bei Bedarf von bestimmten Sicherheitszonen fernzuhalten, was besonders bei stark rückfallgefährdeten Personen wie pädophile Straftäter gelten soll. Zu den Sicherheitszonen würden z.B. Kindergärten und Spielplätze gehören.

Wie solche Maßnahmen technisch umgesetzt werden sollen, ist noch nicht geklärt, aktuell wird unter anderem ein elektronisches Armband diskutiert, in das ein GPS-Navigationssystem integriert ist und mit dem die Position des Trägers bestimmt werden kann. Nähert sich diese Person dann einer Sicherheitszone, sendet das Gerät eine Alarm-SMS. Eine Totalüberwachung sei jedoch nicht geplant, so Merk. Sie sehe keinen Grund, bei dem Schutz potentieller Opfer auf den Einsatz neuer Technologien zu verzichten – reine Handlungsanweisungen, die dem Aufbau von Denkblockaden dienen sollen, würden dem Schutz der Kinder nicht gerecht werden. Für Merk wäre eine solche Maßnahme im Rahmen der Führungsaufsicht rechtlich begründbar. Diese tritt dann in Kraft, wenn entlassene Straftäter mit hoher Wahrscheinlichkeit weiterhin eine Gefahr für andere Menschen darstellen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) reagierte skeptisch und äußerte, dass ein solches Konzept kaum mit ihrem Verständnis von Menschenwürde vereinbar sei. Als Maßnahme zur Kontrolle der Bewährungsauflagen vorzeitig aus der Haft entlassener Straftäter könnte es eventuell diskutiert werden, aber im Sinne der Gefahrenabwehr sollten andere Maßnahmen durchgeführt werden. Menschen, die ihre Strafe abgebüßt haben, können nicht trotzdem weiterhin überwacht werden, erklärte Zypries. Hier sei die sorgfältige Prüfung von Grund- und Menschenrechten unabdingbar.

Kritik an dieser Maßnahme wurde auch in Bayern selbst laut: SPD-Vize Florian Pronold sieht hierin nur die Verstärkung einer Hoffnungsillusion, die jedoch nicht erfüllt werden könne. Es sei viel wichtiger, die Therapiemöglichkeiten auszubauen, um die Rückfälligkeitsquote zu senken. Eine weitere von Bayern gestartete Intitiave zu diesem Thema ist der Vorschlag, alle Straftaten, die für den Schutz von Kindern relevant sind, im Führungszeugnis des Täters einzutragen und dem Arbeitgeber vorzulegen. So sollen “weitere Straftaten im beruflichen Umfeld des Täters schon im Vorhinein” verhindert werden.

Die GPS-Überwachung von Straftätern ist in Europa keine Neuheit, die britische Regierung hatte im letzten Jahr ein entsprechendes Projekt gestartet, es aber aufgrund zahlreicher Mängel abgebrochen. Die vermeintliche Kontrolle war sehr lückenhaft, da zum einen die GPS-Überwachung nahe großer Gebäude nicht funktionierte und die Überwachten zum anderen einfach die verwendeten Fußfesseln entfernten oder den GPS-Empfänger nicht mitnahmen.In Großbritannien gibt es derzeit die Überlegung, statt Fußfesseln RFID-Chips zur elektronischen Überwachung einzusetzen.

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