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News vom 22. August 2008

Bewährungsstrafe für «Spatzennest»-Erzieher

Das Landgericht Kaiserslautern hat am heutigen Freitag den ehemaligen Leiter des Kinderheims «Spatzennest» im pfälzischen Ramsen zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Das Gericht hat den 41-Jährigen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in zwei Fällen für schuldig befunden.

Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Darüber hinaus hat das Gericht ein auf drei Jahre befristetes Berufsverbot gegen den Erzieher verhängt, soweit es die Arbeit mit Mädchen unter 14 Jahren betrifft. In den übrigen Fällen wurde der Angeklagte hingegen freigesprochen.

Zwar ist es auch hier zum Teil zu «sexuellen Grenzverletzungen» gekommen, dabei wurde aber die für eine Verurteilung relevante «Erheblichkeitsschwelle» nicht überschritten, hieß es in der Begründung vom Gericht. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt werden. Die Anwälte des 41-Jährigen teilten nach der Urteilsverkündung mit, dass man die Revision voraussichtlich zunächst vorsorglich einlegen werde. In der anschließenden vierwöchigen Begründungsfrist werde dann geprüfen werden, ob man tatsächlich ins Hauptverfahren vor dem BGH gehen wird. (ddp/fm)

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