News vom 05. Februar 2009

C&A mahnt die-topnews.de ab

C&A hält Google Adsense und Intelitxt Werbung in redaktioneller Berichterstattung über ihr Unternehmen für unlauter sowie unzulässig und stellt damit das weltweit bedeutendste Geschäftsmodell für Online-Werbung in Frage.

Heute erhielten wir über eine Rechtsanwaltkanzlei aus Düsseldorf eine 5 Seiten starke kostenpflichtige Abmahnung von der C&A Mode KG wegen eines Berichts vom 1. Oktober 2008 über das C&A Kidscasting. Darin werden wir aufgefordert bis zum 24.02.2009 eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Man wirft uns vor, dass wir Intellitxt- sowie Google Adwords Kunden gegen Entgelt den Zugriff auf unsere Internetseite gewährt haben und diesen damit die Möglichkeit geben Werbung in und neben unserem Content zu platzieren.

Durch die Schaltung von Google Adsense- und Intellitxt InText Werbung stellen wir demnach eine geschäftliche Handlung i.S.v. §2 Ziffer 1 UWG zu Gunsten fremder Unternehmen dar, hieß es in dem Schreiben. Diese Werbung ist unlauter und unzulässig, so die Anwälte.

Ebenso ist nach Meinung der Anwälte die Kennzeichnung “Google Anzeigen” nicht ausreichend, da sie nicht der von uns zugelassenen Adsense Werbung “Fotoshooting und Casting” sowie “Casting Kinder” zugeordnet sei. Auch die Kennzeichnung der Intellitxt Werbung durch das Wort “Werbung” ist nicht ausreichend, da die Schrift zu klein und kaum farblich vom Hintergrund abgehoben ist.

Mit ihrem Schreiben stellen die Anwälte die Geschäftsmodelle der bedeutendsten Anbieter für Online-Werbung in Frage. Nimmt man allein die Zahl der Webseiten, Blogs und Online Zeitungen die Google Adsense Anzeigen eingebunden haben, dürfte schnell klar werden von welcher Tragweite diese Angelegenheit ist.

Auch Vibrantmedia, Anbieter von Intellixt Werbung erhielt ein entsprechendes Schreiben – ohne Unterlassungserklärung – der Anwaltskanzlei, ob dieses auch Google zuging ist nicht bekannt.

Der Fall Deutsche Bahn ./. Netzpolitik.org hat gezeigt welche Macht Blogs und Twitter mittlerweile haben. Die Deutsche Bahn verzichtet im vorgenannten Fall auf weitere Konsequenzen gegen Blogger Markus Beckedahl.

Update 06.02.2009: Juristisch vertreten werden wir jetzt in der Angelegenheit durch Alexander Graf von Kalckreuth, Kalckreuth Rechtsanwälte, www.kalckreuth.de. Alexander Kalckreuth ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und gewerblichen Rechtsschutz.

Update 09.02.2009: Heute wurde ein entsprechendes Schreiben durch unseren Anwalt verfasst, in dem es sinngemäß heißt: Die von C&A mit anwaltlicher Abmahnung geltend gemachten Ansprüche gegen Google AdSense und InText Werbung bestehen nicht und diese stellen zudem die Finanzierungsquelle für tausende Websites in Frage. Mit dem Schreiben wurde das Unternehmen nun aufgefordert alle geltend gemachten Ansprüche nicht weiter zu verfolgen. Hierzu wurde eine Frist bis zum 11.02.2009 gesetzt.

Rechtsanwalt Alexander Kalckreuth hat sich zudem selbst in einem Artikel auf Welt Online zu Wort gemeldet. “Die Blogger-Gemeinde wird sich ihr Geschäftsmodell nicht kaputt machen lassen”, sagte Kalckreuth der “Welt”.

Update 10.02.2009:
C&A hat die Abmahnung gegen die-topnews.de zurückgezogen und verzichtet auf alle Ansprüche: C&A zieht Abmahnung zurück

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