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Deutsche Bischöfe verschärfen Kampf gegen Missbrauch

Deutsche Bischöfe verschärfen Kampf gegen Missbrauch © Thomas Wieck/ ddp

Die katholische Kirche zieht Konsequenzen aus dem Missbrauchsskandal: Ab dem heutigen Tag gelten beim Verdacht des sexuellen Missbrauchs strengere Regeln.

Demnächst soll ein Verdacht grundsätzlich an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden. Eine Abweichung der neuen verschärften Leitlinien, die der Trierer Bischof Stephan Ackermann am Dienstag auf der Bischofskonferenz in Trier vorgestellte, gebe es nur, „wenn dies das Opfer ausdrücklich wünsche“ oder dessen Eltern entspreche und es rechtlich zulässig sei.

„Uns war es wichtig, eine optimale Unterstützung der Staatsanwaltschaft zu garantieren und gleichzeitig dem Opferschutz gerecht zu werden, sagte der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Ackermann. Die neuen Regeln sollen anders als die bisher geltenden Leitlinien von 2002 nicht nur für Geistliche, sondern ebenso für alle Mitarbeiter im Dienst der Kirche und somit auch für Ehrenamtliche gelten. Ausgeklammert wurde in den Leitlinien allerdings die umstrittene Frage der finanziellen Entschädigung von Opfern. Darüber solle ein Gespräch mit der Bundesregierung, Experten und Opferverbänden am runden Tisch stattfinden.

Damit es den Opfern künftig leichter falle, sich zu melden, werde es in den einzelnen Bistümern künftig Ansprechpersonen gegen, die nicht zur Bistumsleitung gehören, äußerte Bischof Ackermann. Täter dürften nur noch nach Einholung eines Gutachtens im kirchlichen Dienst verbleiben und kämen auch nicht mehr zum Einsatz in der Kinder- und Jugendarbeit.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die der Kirche zuvor mangelnde Kooperation mit den Staatsanwaltschaften vorgeworfen hatte, begrüßte die auf der Bischofskonferenz vorgestellten überarbeiteten Leitlinien. Die Klarstellung der Bischofskonferenz zeige, dass die Kirche eine engere Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden anstrebe.

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