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News vom 25. Juni 2008

Deutschland im Kampf gegen Auslandskorruption ganz vorne

Nach dem Bericht der Antikorruptionsorganisation Transparency International (TI) steht Deutschland zusammen mit den USA ganz vorne auf der Liste der Staaten, die sehr engagiert bei der Strafverfolgung von Auslandskorruption sind. Mit anderen Worten: Im internationalen Vergleich geht Deutschland relativ streng gegen die Korruption von Unternehmen und Behörden im Ausland durch deutsche Unternehmen vor. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 9 Urteile zu Korruption im Ausland gefällt und 88 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Experten gehen davon aus, dass die Zahl in diesem Jahr noch steigen wird. Insgesamt beläuft sich die Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Auslandskorruption im Zeitraum von 2001 bis 2008 auf 200 Verfahren – in keinem anderen Staat wurden mehr Verfahren eingeleitet. So waren es z.B. in den USA 69 Verfahren, in der Schweiz 36, in Belgien 30 und in Frankreich 16 Verfahren.

Dem Bericht zufolge ist der Kampf gegen Auslandskorruption keineswegs selbstverständlich. So findet in zahlreichen Industriestaaten, unter anderen in Großbritannien, Italien, Japan und Kanada, so gut wie keine Strafverfolgung von Bestechung im Ausland statt.

Bei der Untersuchung hat Transparency International (TI) 34 Staaten verglichen, denen gemeinsam ist, dass sie alle die Konvention der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger ratifiziert haben. Dort haben sich die Staaten zur Strafverfolgung von Auslandskorruption (z.B. bei Schmiergeldzahlungen zur Vorteilerlangung bei Geschäftsabwicklungen) verpflichtet. TI-Experte Max Dehmel kritisiert, dass es immer noch in vielen Industriestaaten am politischen Willen mangele, die Auslandskorruption zu verfolgen.

So gut die Ergebnisse für Deutschland auch erscheinen mögen, auch hier gibt es Verbesserungsbedarf, wie die Vorgänge um Siemens zeigen. Die Organisation fordert, solche Vorgänge nicht nur als Ordnungswidrigkeit, sondern im Rahmen eines Unternehmensstrafrechts zu behandeln. Bei der Siemens-Affäre, der größten Schmiergeldaffäre der Geschichte der Bundesrepublik, geht es um dubiose Zahlungen in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro.

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