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News vom 22. Juli 2008

Durch diese Verurteilung gilt der CDU Politiker als Vorbestraft
Der CDU Politiker, Thomes Pietzsch der jahrelang Landtagsabgeordneter in Sachen war, wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, wegen Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Schriften. Wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag in Zwickau mitteilte ist das Urteil schon seit 25 April 2008 rechtskräftig. Der eghemalige CDU Politiker muss 100 Tagessätze zahlen, über die Höhe ist allerdings nichts bekannt. Durch diese Verurteilung gilt der Politiker nun als vorbestraft.
Durch die bundesweite Aktion: «Aktion Himmel» wollten die Ermittler im vergangenem Jahr vermeintliche Nutzer von Kinderpornografie auswendig machen. In diesem Zusammenhang wurden die Ermittler auf den Politiker aufmerksam. Die Staatsanwaltschaft teilte weiter mit das bei einer Hausdurchsuchung ein PC sichergestellt wurde, auf dem weiter belastendes Matrial sichergestellt wurden.
Pietzsch legte im Februar sein Mandat als Abgeordneter des Landes Sachsen nieder. Der 55-Jährige saß seit 1990 im Landtag und war zwischen 2001 und 2004 Fraktionsvize. Den Rückzug des CDU Chefs in Sachsen wurde damals mit gesundheitlichen Bedenken begründet.
Der «Sächsischen Zeitung» sagte Pietzsch, das er Innenexperte sei, und er wollte nur über Kinderpornografie recherchieren. Er «gestehe gar nichts». So habe es auch eine Abmachung mit dem Stattsanwalt gegeben. So ist ihm ein Strafbefehl und Diskretion zugesichert worden. Doch gegen diese unfaire Abmachung habe er sich «wehren sollen», sagte Pietzsch. Doch «zum Schutz von Partei und Familie» habe er lieber eingewilligt.
Wie ein Landessprecher mitteilte gabe das wohl keine Auswirkung auf seine Pensionsansprüche. (ddp/rr)
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