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Eigenheimrente: Mit Geld vom Staat in die eigenen vier Wände

Als bevorzugte Form der privaten Altersvorsorge gelten die eigenen vier Wände. Der Staat fördert den Wohneigentumserwerb mit der sogenannten Eigenheimrente. Das Gesetz dafür ist rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten.

Die Eigenheimrente wird für die unmittelbare Finanzierung einer ausschließlich selbst genutzten Immobilie gewährt. Voraussetzung ist, dass es sich bei dem Wohneigentum um den Hauptwohnsitz handelt und dieser im Inland liegt. Auch der Kauf von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften oder der Erwerb eines Wohnrechts im Seniorenheim werden laut Dr. Jochen Petin, Vorstandsmitglied der Deutschen Bausparkasse Badenia, gefördert. Die Höhe der Förderung entspricht den Regelungen der Riester-Rente.

Sie setzt sich aus einer Grundzulage, gegebenenfalls einer Kinderzulage und einem möglichen Sonderausgabenabzug zusammen. Die jährliche Grundzulage beträgt 154 Euro für einen Erwachsenen, für jedes Kind legt der Staat 185 Euro obendrauf. Für Kinder, die ab 2008 geboren sind, gibt es sogar 300 Euro. Für junge Leute unter 25 Jahren gibt es zusätzlich einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Die maximale Förderung bei einem Riester-Vertrag erhält derjenige, der vier Prozent seines Brutto-Jahreseinkommens aus dem Vorjahr – höchstens 2 100 Euro inklusive Zulagenanspruch – in einen Bausparvertrag einzahlt oder zur Tilgung eines Immobiliendarlehens aufwendet.

Wer bereits im Besitz eines Riester-Vertrages ist, kann bis zu 100 Prozent des vorhandenen Kapitals zum Wohnungsbau oder -kauf entnehmen und muss dies nicht zurückzahlen. 2008 und 2009 müssen hierfür mindestens 10 000 Euro angespart sein. Diese Beschränkung entfällt ab dem Jahr 2010. Anspruch auf die Eigenheimrente hat jeder, der gesetzlich rentenversichert oder verbeamtet ist. Selbstständige und Mitglieder besonderer Versorgungseinrichtungen wie beispielsweise Ärzte oder Rechtsanwälte sind von der Förderung ausgenommen (www.badenia.de). wid/niza

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