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EU-Spielzeugrichtlinie: Trotzdem auf GS-Zeichen achten

Die jetzt verabschiedete Neufassung der EU-Spielzeugrichtlinie wird von den Fachleuten als Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Aber es sind nicht alle Vorschläge der Experten umgesetzt worden. “Aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Technik wurden in der neuen Richtlinie berücksichtigt. Das gilt besonders für klarere Vorgaben zu verschluckbaren Kleinteilen und das generelle Verbot von krebserregenden, mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen in Spielzeugen”, so Dr.-Ing. Wilhelm Schubert von TÜV Rheinland LGA.

Allerdings sieht die neue Richtlinie weiterhin keine unabhängige Prüfung von Spielzeug – wie in den USA – vor. Deshalb sollten Verbraucher auch weiterhin beim Kauf auf neutrale Prüfzeichen achten, wie das GS-Zeichen für geprüfte Produktsicherheit steht. Hinzu kommt das TÜV Rheinland Proof-Siegel mit dem Teddybär als Erkennungszeichen. Es zeigt an, dass das Produkt schadstoffgeprüft ist. Darüber hinaus gibt es das Prüfzeichen “Ausgezeichneter Spielwert”, das die Kontrolle von Sicherheit sowie chemischer Unbedenklichkeit bei gleichzeitiger Beurteilung des Spielwertes unter pädagogischen und entwicklungspsychologischen Aspekten vorsieht.

Neutrale Prüfzeichen geben den Verbrauchern zusätzliche Sicherheit. Denn der Verkauf von unsicherem Spielzeug ist nach wie vor ein großes Problem. Das haben die Produktprüfer des TÜV noch im November 2008 bei einem Test von 50 verschiedenen Spielzeugen festgestellt: Die Spielzeuge für den Test wurden im normalen Handel in Süddeutschland und Nordrhein-Westfalen gekauft. Nur 27 von 50 Produkten sind ohne Mängel durch die Tests gekommen. Das heißt: 23 der 50 Produkte dürften in der EU gar nicht verkauft werden. wid/niza

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