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News vom 09. Dezember 2009
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Unternehmen sind ihren Mitarbeitern verpflichtet
Köln. Nach Ansicht von Experten müssen deutsche Unternehmen ihre Mitarbeiter ausreichender über die neuen Datenschutzgesetze informieren. Die Sensibilität für das Thema müsse auf sämtlichen Unternehmensebenen erhöht werden, forderten die Datenschützer anlässlich der ersten Kölner Datenschutzkonferenz des TÜV Rheinland am Dienstag. Die neuen Gesetze seien bereits schon im Juli und im September in Kraft getreten. Diese hätten erhebliche Veränderungen mit sich gebracht, die etlichen Mitarbeitern noch nicht bekannt seien.
Zu den großen Datenskandalen hätten in diesem Jahr deshalb auch nicht nur vorsätzliche strafbare Handlungen geführt. Technische Mängel in der Verwaltung sensibler Daten sowie auch Fehler im Datenmanagement und menschliches Versagen seien darüber hinaus für Datenlecks ursächlich gewesen.
In den neuen Datenschutzgesetzen gebe es Änderungen zur Zulässigkeit personalisierter Werbung, berichtete der TÜV Rheinland. So sei etwa bei der Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken jetzt eine Einwilligung der Betroffenen erforderlich. Dieses sei allerdings vielen Unternehmen gar nicht bekannt. Zudem müssten Betriebe ihre Kunden seit diesem Sommer über Datenpannen informieren.
Trotz aller bekannt gewordenen Datenpannen in diesem Jahr habe es dennsoch Fortschritte beim Datenschutz gegeben, stellten die Experten der Mitteilung des TÜV Rheinland zufolge fest. Mit der Novellierung der Datenschutzgesetze hätten insbesondere die Politiker erstmals deutlicher als bislang auf die Problematik reagiert. Wie erfolgreich die Neuerungen der Gesetzgebung seien, werde jedoch erst das nächste Jahr zeigen.
Der TÜV Rheinland mit Sitz in Köln ist nach eigenen Angaben mit rund 150 IT- und Datenschutzexperten als Prüfdienstleister für Datensicherheit und Datenschutz in zahlreichen Unternehmen tätig. Ferner bildet er zudem auch Datenschutzexperten aus. (ij/ddp)
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