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Der Spendenskandal um den früheren nordrhein-westfälischen Landeschef der Liberalen, Jürgen Möllemann, kommt die Liberalen teuer zu stehen. Innerhalb der kommenden Wochen wollen sie die Möglichkeit eines Widerspruchs überprüfen.
Die FDP kommt der Spendenskandal um den früheren nordrhein-westfälischen Landeschef der Liberalen, Jürgen Möllemann, teuer zu stehen. Am Donnerstag entschied Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) wegen Verstoß gegen das Parteiengesetz auf eine Strafzahlung in Höhe von rund 4,34 Millionen Euro. Innerhalb der kommenden Wochen will die FDP die Möglichkeit eines Widerspruches prüfen, wie Schatzmeister Hermann Otto Solms umgehend ankündigte.
Möllemann hatte in den Jahren 1996 bis 2000 und 2002 «Bargeld in beträchtlicher Höhe» persönlich an den damaligen Landesschatzmeister und späteren Landesgeschäftsführer übergeben. Die Gelder wurden «gestückelt», unter falschen Spendernamen auf Konten des Landesverbandes eingezahlt und entsprechend verbucht. Nach Auffassung des Bundestages sind diese Spendenvorgänge jeweils als Verstöße gegen das parteienrechtliche Verbot zu bewerten, Spenden anzunehmen, wenn ihre wahre Herkunft nicht feststellbar ist.
Möllemann war 2003 bei einem Fallschirmsprung ums Leben gekommen
Indes bestätigte die FDP, einen Sanktionsbescheid in Höhe von 4.336.648,79 Euro erhalten zu haben. Allerdings verwies Solms darauf, dass dieser Bescheid drei Monate vor der Bundestagswahl und fünf Jahre nach Vorlage aller Fakten komme. Nun werde in enger Abstimmung mit dem FDP-Landesverband Nordrhein-Westfalen sorgfältig geprüft, «ob und in welchem Umfang gegen den Bescheid Rechtsmittel eingelegt werden», erklärte Solms.
Gegen Möllemann war im Zuge der FDP-Parteispendenaffäre unter anderem wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und des Verstoßes gegen das Parteiengesetz ermittelt worden. Im Juni 2003 war er bei einem Fallschirmabsprung auf dem Flugplatz Marl ums Leben gekommen. Es konnte bis heute nicht aufgeklärt werden, ob es sich um einen Unfall oder um Selbstmord handelte. (ddp/dtn/ba)
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