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Politisch ist der Einbürgerungstest höchst umstritten. Gerade als die Debatte langsam abzuklingen begann, berichtet “stern.de”, dass in dem im Internet veröffentlichten Fragebögen mindestens vier Fehler in den Fragen zu finden sind. Inzwischen wurden die Fehler ohne dies öffentlich bzw. kenntlich zu machen, durch das Bundesinnenministerium korrigiert, zuvor standen sie aber in der falschen Version mehrere Tage lang auf der Internetseite des Ministeriums. Ein Sprecher bestätigte, dass Unstimmigkeiten vorgekommen seien, bei denen es sich um ein “redaktionelles Versehen” gehandelt habe. Da es sich bei dem Test um ein “großes Dokument mit unheimlich viel Wissen” handele, seien Fehler normal, so der Sprecher weiter. Außerdem sei dieser Test keine Staats- oder Abiturprüfung.
Hierbei ging es z.B. um Frage 247, die lautete: “Wer darf in Deutschland einen Antrag auf Eheschließung stellen?” Ungeachtet der Antworten ist bereits die Frage falsch formuliert, denn eine Eheschließung braucht nur angemeldet, nicht aber beantragt werden. Im Gegensatz zu einer Anmeldung ist ein Antrag genehmigungspflichtig. Die Antwortoptionen auf diese Frage waren ebenfalls falsch, denn von den genannten Möglichkeiten (“nur der Mann”, “nur die Frau”, “Frau oder Mann”, “nur die Eltern”) stimmt keine. Tatsächlich müssen sowohl Frau als auch Mann die Eheschließung anmelden – diese Antwortmöglichkeit gab es gar nicht.
Ebenfalls missverständlich war Frage 282, die ursprünglich lautete: “Sie möchten Ihrem Kind einen Hund schenken. Wozu sind Sie gesetzlich verpflichtet? Sie müssen den Hund…” Als richtige Antwort wertete das Ministerium die Antwort “…beim Ordnungsamt anmelden und Steuern zahlen”. Wie Kritiker bemerkten ist es aber in einigen Bundesländern nicht üblich, Hunde beim Ordnungsamt anzumelden. Darüber hinaus würden die Ordnungsämter heute häufig als Verbraucherschutzämter bezeichnet werden. In der korrigierten Version lautet die richtige Antwort jetzt: “…bei der Kommune (Stadt und Gemeinde) anmelden und Steuern zahlen”.
Neben diesen sachlichen Fehlern finden sich auch einige ungenaue oder unglückliche Formulierungen im Einbürgerungstest. Beispiel: Reisepass und Personalausweis werden die gleichen rechtlichen Anforderungen zugeordnet.
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