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Eltern sollen bei der Wahl eines Krankenhauses unterstützt werden. Kliniken müssen 12 Frühgeburten pro Jahr nachweisen.
Die Zahl der Frühgeburten ist in Deutschland in den letzten Jahren angestiegen. Kliniken, die für die Versorgung von Früh- und Neugeborenen zugelassen sind, werden in Zukunft auf ihrer Homepage Angaben über die Häufigkeit von Hirnblutungen, Darm- und Netzhauterkrankungen bei Säuglingen machen müssen. Auch Auskunft über die Sterblichkeitsrate muss auf diesem Weg gegeben werden.
Ein Gremium des Bundesausschusses von Kliniken, Ärzten und Krankenkassen hat sich am Donnerstag auf diese Regelung geeinigt, nachdem es einen jahrelangen Streit über dieses Thema gegeben hatte. Schon im vergangen Dezember wurden strenge Kriterien für Krankenhäuser aufgestellt, die erfüllt werden müssen, damit überhaupt Frühgeborene behandelt werden dürfen. Unter anderem müssen Kliniken mindestens 12 Behandlungen von “Frühchen” pro Jahr nachweisen können.
Die Aufklärung auf den Internetseiten der Kliniken soll dazu dienen, die Eltern und Ärzte bei der Entscheidung für eine Klinik zu unterstützen. Heftige Kritik an den neuen Beschlüssen gab es vom SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach. Er bezeichnete die Zahl von 12 vorgeschriebenen Frühgeburten pro Klinik als viel zu gering. Seiner Einschätzung nach hätten die Klinken erst ab 50 Frühgeburten pro Jahr optimale Erfahrungen. Er betonte, dass Neugeborene häufig aus finanziellen Interessen mancher Krankenhäuser unnötigen Risiken ausgesetzt werden. Die Sicherheit der Kinder dürfe aber nicht dem Profit der Krankenhäuser ausgesetzt werden. Er forderte daher das Gesundheitsministerium auf, den Beschluss über die Mindestzahl zu beanstanden. (dtn/fn/pixelio/sunny33)
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