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Nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf darf die Bayer MaterialScience ihre Kohlenmonoxid (CO)-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen vorläufig nicht in Betrieb nehmen. Wie die Bayer AG am Dienstag in Leverkusen mitteilte, bleibt damit die aufschiebende Wirkung von zwei Privatklagen gegen den Betrieb der Leitung weiterhin bestehen. Man werde den neuen Gerichtsbeschluss nun eingehend prüfen, heißt es weiter. Es besteht die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Beschwerde beim NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster einzulegen.
Das Verwaltungsgericht war der Ansicht, dass sich die Sicherheitslage um die CO-Pipeline inzwischen verschlechtert hat. So würde ein ursprünglich vorgesehenes oberflächennahes Warnband nicht mehr eingesetzt werden und auch das Sicherheitsniveau der Pipeline selbst sei durch die verringerte Rohrwandstärke erheblich gesunken. Im Hauptsacheverfahren wird nun eine abschließende Klärung erwartet, allerdings gibt es hierfür noch keinen Termin.
Bayer ist davon überzeugt, dass die Sicherheit der Pipeline, mit der die beiden Chemiestandorte verbunden werden sollen, gewährleistet ist. In der 67 Kilometer langen Pipeline soll Kohlenmonoxid transportiert werden, da die CO-Kapazität im Chemiepark Krefeld-Uerdingen nicht mehr ausreiche. Nordrhein-Westfalen bestätigte in dem Vertrag mit Bayer Anfang April, dass die Anlage dem “Gemeinwohl” diene. Dies sieht die Bürgerinitiative “Bau-Stopp der Bayer Pipeline” jedoch ganz anders, denn Kohlenmonoxid sei nicht dafür geeignet, durch dicht besiedeltes Gebiet wie den Städten Düsseldorf, Mühlheim an der Ruhr, Duisburg und anderen, transportiert zu werden. Das farb-, geruch- und geschmacklose Gas wird wegen seiner tödlichen Wirkung als besonders gefährlich eingestuft.
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