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Ab 2009 wird sich im Zuge der Gesundheitsreform einiges ändern. Mit Einführung des Gesundheitsfonds gilt ab dem 1. Januar beispielsweise ein einheitlicher Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenkassen. Ab Januar müssen die Versicherten müssen dann 15,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens in den Fonds einzahlen, der Arbeitgeberanteil liegt bei 7,3 Prozent.
Das eingezahlte Geld wird dann gesammelt und nach einigen Kriterien an die jeweiligen Krankenkassen verteilt. Wenn ein Unternehmen gut wirtschaftet, hat es die Möglichkeit Prämien an seine Versicherten auszahlen. Kommt die Krankenkasse mit dem Geld nicht aus, dann kann sie von den eigenen Kunden Zusatzbeiträge verlangen. Diese Zahlungen dürfen allerdings ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens nicht übersteigen. Einzige Ausnahme ist ein genereller Pauschalbetrag in der Höhe von bis zu acht Euro im Monat, den die Krankenkasse auch ohne Einkommensprüfung einziehen darf. Den Versicherten steht kein Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzerhöhungen durch die Einführung des Gesundheitsfonds zu. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist eine Kündigung erst dann möglich, wenn die Kassen einen Zusatzbeitrag erheben oder diesen erhöhen, oder in dem Fall wenn eine Prämienausschüttung reduziert wird oder sogar ganz wegfällt.
Selbstständige, die sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse verichern, zahlen ab dem 1.1.2009 einen reduzierten Beitrag von 14,9 Prozent. Dafür wird ihnen allerdings bei dieser Form der Absicherung im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit kein Krankengeld mehr gezahlt. Selbstständige können sich mit einem zusätzlichen Wahltarif für diesen Fall absichern, den jede Krankenkasse ihren Mitgliedern anbieten muss. Mitglieder die ein solches Angebot in Anspruch nehmen, dürfen ihre Kasse aber für drei Jahre nicht mehr wechseln.
Ab dem 1.1.2009 gilt die Krankenversicherungspflicht für alle Bürger. Auch die Menschen die beispielsweise wegen Zahlungsproblemen aus der privaten Krankenversicherung (PKV) herausgefallen sind und sich nicht bei einer gesetzlichen Kasse angemeldet haben, sind hiervon betroffen. Die PKV Unternehmen müssen deshalb ab Januar einen neuen sogenannten Basistarif anbieten, welcher in etwa die gleichen Leistungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung enthält. Die Kosten für den Basistarif dürfen dabei nicht über dem Höchstbeitrag für die GKV liegen. Es handelt sich um einen Pflichttarif, d.h. Versicherte nicht aufgrund von Vorerkrankungen abgewiesen werden, ebenso ist auch die Erhebung von Zusatzbeiträgen wegen bestimmter Krankheiten nicht erlaubt. Mitglieder die bereits in der PKV sind und im ersten Halbjahr 2009 in den Basistarif eines anderen privaten Anbieters wechseln, haben die Möglichkeit ihre Altersrückstellungen im Umfang des Basistarifs mitzunehmen. Versicherte, die ab 1. Januar 2009 einen neuen Vertrag schließen, für die gilt diese Regelung unbefristet.
Ab Januar gibt es ferner neue Festbeträge die bei bestimmten verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zum tragen kommen. Die Kassen zahlen dann nicht mehr den von den Pharmaherstellern festgesetzten Einzelpreis des Medikaments, sondern erstatten lediglich den Betrag, der für eine Gruppe von ähnlichen Medikamenten festgelegt wurde. Sollte der Preis eines rezeptpflichtigen Medikaments den Festbetrag übersteigen, so müssen die Patienten in diesem Fall die Mehrkosten selbst bezahlen. Hinzu kommt dann auch noch die gesetzliche Zuzahlung in Höhen von fünf bis zehn Euro. Einige Medikamente sind allerdings auch neu von der Zuzahlung befreit.
Für Neugeborene wird ab Januar 2009 eine Früherkennungsuntersuchung auf Hörstörungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen mit aufgenommen. Hier ist es das Ziel, dass Probleme frühzeitig erkannt werden sollen und Verzögerungen bei der Sprachentwicklung entgegengewirkt werden soll.
Im Rahmen der neuen Pflegereform bekommen Betroffene ab dem neuen Jahr ein Recht auf eine Pflegeberatung. Pflegekassen sollen die pflegebedürftigen Versicherten hierbei möglichst individuell unterstützen und zudem auf bestehende Hilfsangebotehinweisen. Unter anderem kann die Beratung bei den Betroffenen zu Hause oder auch in den Pflegestützpunkten stattfinden.
Ein weiterer Punkt ist, dass die Qualität von Pflegeheimen ab 2009 transparenter werden soll. Um die Leistungen der Einrichtungen besser miteinander vergleichen zu können, sollen die Ergebnisse von Überprüfungen durch den Medizinischen Dienst ab dann im Internet öffentlich gemacht werden. Die Ergebnisse werden zudem auch in den Pflegeheimen an gut sichtbarer Stelle ausgehängt werden. Die Pflegeheime werden dann mit Noten nach dem Schulsystem von “sehr gut” bis “mangelhaft” bewertet. mp/lexa
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