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Strafverfolger in vielen Bundesländern wollen nun nur noch gegen große Internetpiraten vorgehen. Einem Bericht des Nachrichtenmagazin «Focus» nach haben etwa die Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen ihren Internetfahndern Mitte Juli empfohlen, nur noch gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzer im Internet zu verfolgen. Ähnlich agieren nach Angaben von Justiz- und Ministeriumssprechern auch die Strafverfolger in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt.
Einer Richtlinie in Nordrhein-Westfalen nach drohen sogenannten Filesharern erst in dem Fall Strafen, wenn sie mehr als 200 Dateien illegal “gesaugt” haben. In den südlichen Bundesländern liegt die Messlatte bei einer Schadenshöhe von circa 3000 Euro. Sachsen-Anhalts Beamte werden erst bei 3000 Dateien oder 200 Filmen aktiv. Niedersachsen arbeitet derzeit noch an einer Leitlinie, dass teilte der Sprecher des Justizministeriums Georg Weßling mit.
Generalstaatsanwalt Jürgen Kapischke aus Köln sagte dem Baltt: «Das Internet soll kein straffreier Raum werden. Allerdings wäre aber unverhältnismäßig, bei jedem Jugendlichen eine Durchsuchung zu machen, wenn er sich einen Film oder eine Musikdatei herunter geladen hat.» (ddp/mg)
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