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Kinderbetreuungsangebot kann für Chancengleichheit für Frauen sorgen

Zwischen berufstätigen Männern und Frauen gibt es erhebliche Gehaltsunterschiede. Einer der Gründe dafür ist die Auszeit der Frauen für die Kindererziehung. Der Staat könnte Frauen vor allem mit dem Ausbau der Kinderbetreuung helfen, auch für Kinder unter drei Jahren. Darin sind sich die Experten einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einig. Grundlage der Anhörung waren je ein Antrag der oppositionellen Parteien.

So müssen sich Frauen nach der Elternzeit aufgrund mangelnder Kinderbetreuungsangebote oft für eine Teilzeitarbeit entscheiden und können nicht wieder Vollzeit in ihren Beruf einsteigen. In Deutschland arbeiten Frauen häufiger als Männer in Teilzeit.

Nicht einig waren sich die Experten allerdings über die Einführung eines Verbandsklagerechts, um Diskriminierungsfälle in Unternehmen aufzudecken. Doris Liebscher vom Antidiskriminierungsbüro Sachsen fordert die Einführung eines solchen Klagerechtes. Damit könne Institutionen die Möglichkeit gegeben werden, für einzelne Frauen gegen Diskriminierung im Betrieb zu klagen. Derzeit müssten die Betroffenen gegen den eigenen Betrieb klagen, was eine zusätzliche Belastung für die Frauen sei. mp/kosi

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