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Dem neuen Familienleistungsgesetz hat der Bundesrat jetzt zugestimmt. Danach wird das Kindergeld zum 1. Januar 2009 für das erste und zweite Kind um jeweils 10 Euro von 154 auf 164 Euro erhöht. Für das dritte und alle weiteren Kinder steigt das Kindergeld monatlich um 16 Euro.
Das bedeutet, dass Eltern für ihr drittes Kind ab dem neuen Jahr 170 Euro monatlich erhalten, für das vierte und alle weiteren Kinder erhöht sich der Betrag jeweils von 179 Euro auf 195 Euro.
Um das erhöhte Kindergeld zu erhalten, müssen Berechtigte keine neuen Anträge stellen. Die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit zahlen die erhöhten Kindergeldbeträge pünktlich ab Anfang Januar 2009 aus. Ein Änderungsbescheid zur Kindergeldfestsetzung wird im Regelfall nicht zugesandt. wid/niza
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