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News vom 19. Juni 2009
Das Gesetz zur Eindämmung von Kinderpornografie im Internet hat jetzt der Bundestag beschlossen. Von mehreren Seiten hatte es im Vorfeld Proteste gegen die Regelung gegeben.
Neben Datenschutzexperten und Kinderschützern hatten sich auch einige Missbrauchsopfer und zahlreiche Internet-Nutzer gegen die Einführung der Sperrung ausgesprochen. Prinzipiell begrüßen die Kritiker das Vorgehen gegen die Kinderpornografie, aber sie halten die geplanten Maßnahmen für nicht ausreichend wirksam oder befürchten einen Missbrauch der Überwachungsfunktion.
Die Anbieter von Internet-Dienstleistungen, die sogenannten Provider, müssen nun eine Infrastruktur aufbauen, um eine Sperrung von Web-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten durchführen zu können. Das Bundeskriminalamt wird eine “schwarze Liste” mit Adressen pflegen, die zu sperren sind. Gesperrte Seiten werden mit einem “Stopp”-Schild gekennzeichnet. cid/sm
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