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Krankenversicherung: Studenten müssen aufpassen

Krankenversicherung: Studenten müssen aufpassen © Martin Oeser/ ddp

Ein wichtiger Aspekt bei allen Mitgliedern unserer Gesellschaft ist die Absicherung der eigenen Gesundheit, sprich die Krankenversicherung.

Angestellte sind automatisch über den Arbeitgeber versichert, Arbeitslose über das Arbeitsamt, Selbständige müssen sich selbst Krankenversichern und Kinder sind über die Eltern familienversichert. Doch wie verhält es sich als Student, was muss beachtet werden, wann ist man wie versichert, welche Zusatzversicherungen gibt es?

Festzustellen ist, dass man als Student auf jeden Fall verpflichtet ist, sich zu versichern, dies gilt bis einschließlich des 30. Lebensjahres. Danach obliegt es einem Selbst, ob man sich versichert oder nicht. Ein Nachweis hierzu wird bei Anfang des Studiums von den Universitäten verlangt.

Meist ist man als Student noch über die Familienversicherung der Eltern bei der jeweiligen Krankenkasse versichert, dies hängt jedoch von diversen Aspekten ab. Die Absicherung über die Familienversicherung gilt maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.

Studenten sind bei den Eltern mitversichert

Danach scheidet man als Kind seiner Eltern, egal, was man gerade tut, aus der Familienversicherung aus. Zu beachten ist jedoch auch, ob man einen sogenannten Minijob ausübt. Tut man das, darf hier das Einkommen nicht über 400 Euro liegen, sonst würde auch dies einen Fakt darstellen, aus dieser Versicherung auszuscheiden.

Allerdings kann man sich auch unter bestimmten Voraussetzungen von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dies ist insbesondere von Studenten zu prüfen, deren Eltern verbeamtet sind, da hier die Beihilfe zum Tragen kommt. Muss man sich selbst versichern, bieten Krankenkassen besonders günstige Tarife für Studenten an. Diese besonders für Studenten angebotenen Tarife werden jedoch nur bis einschließlich des 14. Semesters, bzw. bis zum 30. Lebensjahr angeboten.

Es lohnt also nicht, sein Studium aufgrund der sehr günstigen Versicherung ewig zu verlängern. Zudem sollte weiterhin beachtet werden, dass, wer im Ausland studiert, eine extra dafür angebotene Auslandskrankenversicherung abschließt. Weiterhin sollte man unbedingt überlegen, eventuell zusätzlich eine Versicherung abzuschließen für den Fall der Unterbrechung des Studiums. (fm)

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