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Kreditkarten-Zusatzgebühren bei Online-Einkäufen legal

Bei der Bezahlung im Internet setzen viele Verbraucher Kreditkarten ein. Manche Händler erheben dafür eine zusätzliche Gebühr.

Das ist rechtens, auch wenn keine andere Bezahlmöglichkeit zur Auswahl steht. Doch laut dem Verbraucherschutzportal “eYouGuide” der EU sollte der Verkäufer dem Kunden im Vorfeld mitteilen, dass bei der Bezahlung per Kreditkarte eine zusätzliche Gebühr fällig wird.

Auf einer Web-Seite, über die beispielsweise Reisen verkauft werden, müssen die angegebenen Preise alle Zusatzgebühren enthalten, also auch Kreditkartengebühren. Letztere müssen insbesondere dann genannt werden, falls die Bezahlung per Kreditkarte die einzige Möglichkeit für die Begleichung der Rechnung ist. Zudem weist das Portal darauf hin, dass auch dann auf die Zusatzkosten hingewiesen werden muss, wenn im Vorfeld eine Nennung eines exakten Betrages der Kreditkartengebühr nicht möglich ist. cid/sm

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