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News vom 26. Juli 2009

Vor dem Bundesgerichtshof hatte die Frau verloren. Pädagogin zieht jetzt vors Bundesverfassungsgericht. Laut BGH sind die Bewertungen der Schüler auf spickmich.de zulässig.
Vom Bundesgerichtshof geht es jetzt weiter zum Bundesverfassungsgericht. Der Rechtsstreit zwischen einer Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen und dem Lehrer-Bewertungsportal spickmich.de geht in eine neue Runde. Die Pädagogin zieht nach ihrer Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nun vor das Bundesverfassungsgericht, das berichtet das Münchner Nachrichtenmagazin «Focus» in einem Vorabbericht am Sonntag. Peter Scholten, Anwalt der Klägerin, sagte dem Blatt, «die Klage stützt sich auf die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung». Die Daten der Lehrer würden auf der Webseite spickmich.de ohne Einwilligung verwendet.
Der BGH hatte bereits im Juni entschieden, dass Schüler ihre Lehrer im Internetportal benoten dürfen. Das Gericht lehnte damit die Revision der Lehrerin ab, deren Klage gegen die Betreiber des Bewertungsportals bereits vor dem Landgericht Köln und dem Oberlandesgericht Köln gescheitert war.
Laut BGH sind die Bewertungen der Schüler zulässig, da sie «weder schmähend noch beleidigend» seien. Der Persönlichkeitsschutz der Lehrerin und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung müssten hinter das Recht auf freien Meinungsaustausch zurücktreten. Die Bewertungen seien Meinungsäußerungen, die die berufliche Tätigkeit der Klägerin beträfen. Dabei genieße der Einzelne aber im Großen und Ganzen nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre.(dtn/sh/ddp)
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