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News vom 25. Mai 2009

Der mehrfache Olympiasieger Ludger Beerbaum muss 20.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Grund für diese Strafe sind angebliche Steuerhinterziehungen, die Beerbaum aus Unwissenheit begangen haben soll.
Münster. Der Springreiter Ludger Beerbaum muss wegen eines Steuervergehens bei Geschäften mit Pferden 20.000 Euro zahlen. Unter dieser Bedingung stellte das Amtsgericht Münster am Montag ein eingeleitetes Verfahren gegen den prominenten Sportler ein. Der mehrfache Olypiasieger muss nun an vier gemeinnützige Einrichtungen jeweils 5.000 Euro zahlen.
Zu Last geworfen wurde dem 45-Jährigen, bei der Einfuhr mehrerer Pferde zu niedrige Preise angegeben zu haben, um so Steuern zu sparen. Bei den fünf importierten Pferden ging es unter anderem um ein Tier, das Beerbaum für einen Kunden aus Belgien besorgen sollte.
Hierzu setzte sich Beerbaum mit einem befreundeten Springreiter in Norwegen in Verbindung, der das edle Pferd «Lord II» für 400.000 Euro besorgte. Die Provision des Norwegers sollte 50.000 Euro betragen und der Mehrerlös aus dem Verkauf geteilt werden. Angeblich wurde das Pferd für fast eine Million Euro an den Belgier verkauft.
Beerbaum verteidigte sich hingegen mit Unwissenheit. Ihm sei nicht bewusst gewesen, vorsätzlich Steuern hinterzogen zu haben, so Beerbaum vor Gericht. Der Hauptvorwurf konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Übrig blieb ein Steuerschaden von rund 20.000 Euro. (gr/ddp)
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