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Mangelhafte Bankberatung für Geldanlagen

Mangelhafte Bankberatung für Geldanlagen © Michael Grabscheit/ pixelio.de

Dem Ergebnis einer gestern vorgestellten Untersuchung der „Stiftung Warentest“  zufolge werden Anleger in Deutschen Banken „jämmerlich schlecht“ beraten. Zudem werde gegen Gesetze verstoßen, indem die seit Jahreswechsel vorgeschriebenen Beratungsprotokolle bei Wertpapiergeschäften nicht ausgehändigt werden. Ebenso kritisierten die Tester, dass die Berater sich nicht für die finanzielle Lage der an Fonds und Aktien interessierten Kunden, interessieren, obwohl der Gesetzgeber auch dies seit Jahresbeginn vorschreibt.

Zu der Untersuchung hatte „Stiftung Warentest“ im April 146 Testkunden in 21 Geldinstitute geschickt, um 35.000 Euro für zehn Jahre anzulegen. Von den 21 getesteten Instituten erreichten gerade einmal drei die Note „befriedigend“, zwölfmal „ausreichen“ und sechs erhielten von den Testern sogar die Note „mangelhaft“. Die Ergebnisse seien gegenüber einer vergleichbaren Untersuchung Ende 2009 noch schlechter ausgefallen.

Dem Testergebnis nach befinden sich drei westdeutsche Sparkassen an der Spitze. Sie erreichten gerade mal ein „befriedigend“ und das, obwohl sie nach dem ersten Test Besserung gelobt hatten. Das Bankengewerbe gab sich einsichtig und räumte Defizite ein. So sagte Nancy Mönch von der Berliner Volksbank, das man sich mit dem Ergebnis „nicht rühmen könne“ und die Note als „Anlass zur weiteren Verbesserung“ nehmen werde. Auch Christian Bahlmann von der Sparda-Bank Berlin äußérte, dass man mit dem Ergebnis „überhaupt nicht zufrieden“ sei, obwohl die Sparda-Bank eine der wenigen Banken war, die sich in der Gesamtnote verbessern konnte.

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) warnte die Bankenbranche, dass Gesetzesverstöße nicht hingenommen würden und man Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz konsequent ahnden werde.

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