News & Schlagzeilen aus aller Welt
News vom 02. Mai 2009
Medienberichten zufolge hat der Software-Entwickler und Inhaber des Unternehmens “Android Data Corp.,” Erich Specht (Illinois, USA) wegen der Verwendung des Namens “Android” gegen den Suchmaschinengiganten Google und 46 weitere Technologieunternehmen geklagt. Google nutzt den Namen “Androis” für sein Betriebssystem für Smartphones. Unter anderem sind auch Motorola, Samsung, T-Mobile, Toshiba und Vodafone von der Klage betroffen.
Specht erklärte, dass er den Namen “Android” 2002 im Zusammenhang mit E-Commerce rechtlich hat schützen lassen. Die Klage ist mit einer Schadensersatzforderung in Höhe von fast 100 Millionen Dollar gekoppelt. Spechts Anwalt kündigte bereits an, gegen die Verwendung des Namens “Android” eine einstweilige Verfügung erwirken zu wollen.
Google-Sprecher Andrew Pederson ließ verlauten, dass sich das Unternehmen gegen diese Ansprüche wehren werde. Im Oktober 2007 wollte Google den Namen “Androis” rechtlich schützen lassen, jedoch gelang dies nicht: Im Februar 2008 wurde der entsprechende Antrag vom US-Patentamt mit der Begründung abgelehnt, dass der Name bereits rechtlich geschützt sei. Daraufhin erhob Google Einspruch, da nach Ansicht des Unternehmens Specht aufgrund von Untätigkeit jegliche Ansprüche auf den Namen verloren habe. Google könne ein Dokument vorlegen, nach dem die “Android Data Corp.” schon im Jahr 2004 freiwillig aufgelöst wurde, außerdem sei auch keine Verlängerung der Firmendomain vorgenommen worden, hieß es. Allerdings wurde die “Android Data Corp.” später wieder reaktiviert, und im November 2008 wies das US-Patentamt einen neuen Antrag von Google wieder zurück.
Ähnliche Nachrichten:
Letzte Nachrichten
Auch in den News
In einem am Freitag veröffentlichten Urteil (AZ: I ZR 123/08) entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Angebote in einer Preissuchmaschine im Internet zum Schutz der Verbraucher mit aktuellen Preisen ausgezeichnet sein müssen.
Händler, die eine Preiserhöhung nicht umgehend aktualisieren, können wegen Irreführung des Verbrauchers belangt werden. Der BGH betonte, dass Händler die Preise für Produkte, [...]
Mehr Nachrichten
Weitere Schlagzeilen