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Mord oder Tötung auf Verlangen

gerichtMit einem Teilgeständnis hat am Dienstag vor dem Landgericht Nürnberg der Mordprozess gegen einen 39-Jährigen begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seine damals 31 Jahre alte und wie er drogenabhängige Lebensgefährtin, die im achten Monat schwanger war, mit einem aufgesetzten Schuss aus einer Pistole getötet zu haben. Der Angeklagte gab zwar die Tat zu. Doch Mord sei das nicht gewesen, widersprach er dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Vielmehr hätten er und die Frau vereinbart, gemeinsam Selbstmord zu begehen. «Ich liebe dich umso mehr, wenn du jetzt abdrückst», sollen nach seiner Aussage die letzten Worte seiner Lebensgefährtin gewesen sein, als sie sich auf das Matratzenlager legte.

 

Fest steht, dass der Mann seiner Lebensgefährtin am 16. Januar 2007 in den Kopf schoss. Die 31-Jährige war nach Einschätzung eines Sachverständigen sofort tot, das ungeborene Kind überlebte noch einige Minuten im Mutterleib. Den ursprünglich gefassten Plan, auch sich selbst umzubringen, setzte er nicht mehr in die Tat um. Zunächst habe die Waffe Ladehemmungen gehabt, dann habe ihn beim Anblick und Geruch des vielen Blutes der Mut verlassen. «Ich war einfach zu feige dafür», sagte der im hellgrauen Kapuzenshirt gekleidete Mann mit stockender Stimme.

So verbrachte er noch die Nacht neben seiner toten Freundin und offenbarte erst am nächsten Morgen deren Cousine die Tat. «Wir haben uns eingeredet, dass wir als Engel im Himmel besser auf unsere Kinder aufpassen können und wollten deshalb zusammen gehen», sagte der 39-Jährige auf die Frage des Gerichtes, ob das Paar keine Skrupel wegen des Ungeborenen gehabt habe. Den etwas älteren Sohn der Frau hatten sie schon Ende September 2006 bei dessen Großmutter abgeliefert.

Als Motiv für den geplanten Doppelselbstmord gab der Angeklagte die dauernden Drogenprobleme und zwei bevorstehende Haftstrafen an. «Es hätte ihr das Herz gebrochen, ins Gefängnis zu müssen», sagte der Schütze. Nach Darstellung des 39-Jährigen spitzte sich die Situation im Januar 2007 zu. Da das Paar zu einem Gerichtstermin in Bayreuth nicht erschienen war, kam am 11. Januar die Ladung zum Haftantritt.

Bereits Anfang des Jahres hatten beide vom Jugendamt erfahren, dass das Mädchen, das Yasmin heißen sollte, der 31-Jährigen nach der Geburt abgenommen werden würde. «Die Situation wurde für uns immer auswegloser», sagte der Angeklagte. Ihnen beiden sei bewusst geworden, dass die Zeit abgelaufen sei und man habe handeln müsse. Deshalb seien am 8. Januar erste konkrete Suizidpläne gefasst worden. Doch der Plan, aus einer Apotheke große Mengen Methadon zu stehlen und sich damit umzubringen, sei gescheitert, weil sich beide nicht getraut hätten, den Überfall in die Tat umzusetzen. Schließlich einigen sich beide nach Darstellung des Angeklagten am 15. Januar, mit einer halbautomatischen russischen Waffe aus dem Zweiten Weltkrieg, die er illegal für 250 Euro gekauft hatte, aus dem Leben zu scheiden.

Das Gericht äußerte erhebliche Zweifel an der Darstellung des Angeklagten. «Wer über Selbstmord spricht, macht ihn fast nie», erklärte der Vorsitzende Richter Peter Woerner. Zudem sei die Lage der Frau nicht so aussichtslos gewesen, sondern durchaus ertragbar. Gutachter Peter Betz unterstrich, dass ihm aus der rechtsmedizinischen Weltliteratur kein Fall des Selbstmordes einer Schwangeren bekannt sei. Die hormonelle Situation verhindere das normalerweise.

Im Unterschied zur Staatsanwaltschaft gehen die beiden Verteidiger Johannes Driendl und Michael Spengler hingegen von Tötung auf Verlangen aus. «Als sie erfuhr, dass ihr das Kind gleich nach der Geburt weggenommen wird, hatte sie alles, woran sie Ihr Leben ausrichten konnte, verloren», sagten die Anwälte am Rande des Prozesses auf ddp-Anfrage. Für das Verfahren sind noch drei weitere Verhandlungstermine angesetzt. (ddp)

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