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News vom 03. Februar 2010
© Nr.NETBei einer Steuernachforderung fallen zusätzlich Zinsen von sechs Prozent jährlich an, sofern die Fälligkeit schon 15 Monate vorher war. Doch was passiert, wenn für die Verzögerung das Finanzamt verantwortlich ist?
Das Finanzgericht München entschied jetzt:
Selbst wenn die Bearbeitung des Steuerfalls von der Abgabe der Einkommenssteuererklärung bis zur Einspruchsentscheidung über einen Zeitraum von 57 Monaten erfolgt, rechtfertigt das keine Ausnahme von dieser Regel. Bürger und Unternehmen müssen also auch in diesem Fall üppige Zinsen auf die Nachforderung zahlen. Denn laut Gesetz zählt jeder Monat. Ohne zeitliches Limit.
Selbst wenn der Beamte trödelt, werden die Zinsen fällig.
Das gilt sogar, wenn der Grund für die überlange Bearbeitungszeit in einem schuldhaften Verhalten des Finanzbeamten liegt oder es in der Behörde Organisationsmängel oder eine personelle Unterbesetzung gab – wenn der Steuerzahler oder das Unternehmen also keine Schuld für die Verzögerung haben. Denn: Der Auslöser ist unerheblich für die Entstehung der Steuerzinsen. Dabei betonte dass Finanzgericht München, dass die Zinsen kein Sanktions- oder Druckmittel seien, sondern vielmehr eine Gegenleistung für eine längere Kapitalnutzung durch den Bürger und Unternehmer. Die Richter erklärten, dass im Fall einer Verspätung mittels der Zinsen die Liquiditätsvorteile des Steuerzahlers ausgeglichen werden sollen. Ob die errechneten Zinsvorteile tatsächlich oder in dieser Höhe gezogen worden sind, ist grundsätzlich unbeachtlich.
Wie entzieht man sich den drohenden Zinsen?
Den drohenden Nachzahlungen und damit auch den Zinsen kann sich der Steuerzahler entziehen, indem er freiwillig Vorauszahlungen auf die zu erwartende Steuerschuld leistet. Dann kann es sogar zu einer Erstattung kommen, die ebenfalls mit sechs Prozent verzinst wird. Das kann sich angesichts der aktuell eher kümmerlichen Festgeldangebote der Banken sogar lohnen. Denn so günstige Zinskonditionen gibt es derzeit wohl kaum in der Kreditwirtschaft. (NR / Fischer-Partner.ORG / N. Staub)
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