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Neues Gentechnikgesetz beschlossen

In dem vom Bundestag beschlossenen Gentechnikrecht werden die Anbauregeln für  gentechnisch veränderten Mais, aber auch die neue Kennzeichnung gentechnikfreier Lebensmittel neu definiert.

Im Gegensatz zu Grünen, Linken, Umwelt- und Verbraucherverbänden sieht Agrarminister Horst Seehofer hierbei keine Risiken für Umwelt und Verbraucher. Grundsätzlich soll zwischen konventionellem Mais und Genmais ein Sicherheitsabstand von 150 Metern eingehalten werden, zwischen Genmais und Öko-Mais 300 Meter. Diese Abstände können sich über Absprachen benachbarter Landwirte verringern, allerdings sind auch hier einige Regeln zu beachten. So muss der Genmais-Bauer seinen Nachbarn nicht nur über die Rechtsfolgen abklären, sondern die vereinbarte Abmachung auch öffentlich melden. Der Nachbar hat daraufhin einen Monat Zeit, zu widersprechen, ansonsten wird seine Zustimmung als gegeben vorausgesetzt.

Sollte es zu Verunreinigungen durch den Genmais können, müssen die Gen-Anbauer weiter haften, wenn kein Verursacher gefunden werden kann – unabhängig davon, ob ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann oder nicht. Wenn der Anteil genveränderter Organismen über 0,9% beträgt, kann eine Entschädigung für die verunreinigten Ernten gefordert werden.

Künftig soll auch die bislang sehr strenge Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel vereinfacht werden. So dürfen Milch, Eier und Fleisch den Vermerk “ohne Gentechnik” tragen, auch wenn Futtermittel mit gentechnisch hergestellten Zusätzen (z.B. Enzymen) eingesetzt wurden. Diese Zusatzstoffe müssen jedoch nach der EU-Öko-Verordnung als Ausnahme zugelassen sein und es dürfen keine gentechnikfreien Alternativen vorhanden sein. Laut Ministerium gibt es momenten keine solche Ausnahmen.

Oberstes Ziel der neuen Verordnung soll der Schutz von Mensch und Umwelt sein, und die Gentechnikforschung erleichtert werden. Bei dem so genannten Genmais wurde ein Gen verändert, welches ein Gift produziert, mit dem sich die Pflanze vor dem Schädling Maiszünsler schützen kann. Gesundheitsschäden durch gentechnisch veränderten Mais sind nicht bekannt.

Eine Entscheidung des Bundesrates wird im Februar erwartet.

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