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News vom 24. November 2008
Nur noch wenige Wochen, dann kommt der neue Basistarif in der PKV. Aber bei den PKV Gesellschaften kommt alles andere als Freude auf. Im Zuge des Gesundheitsfonds muss ab 2009 jedes PKV-Unternehmen einen sogenannten Basistarif anbieten, bei dem das Leistungsniveau dem der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. In den Basistarif müssen die PKV Anbieter bisher nicht Versicherte, die dem System der PKV zuzuordnen sind aufnehmen, es besteht also eine Aufnahmepflicht.
Auch dürfen die PKV Unternehmen keine Zuschläge erheben. Mitglieder die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert , haben im ersten Halbjahr 2009 die Möglichkeit, in den Basistarif der PKV zu wechseln. Der Beitrag wird dem einer gesetzlichen Krankenkasse weitgehend entsprechen.
Der Basistarif stößt in der Branche allgemein auf Ablehnung, da mit diesem die üblichen Regeln zur Antragsannahme außer Kraft gesetzt werden. Viele der PKV-Unternehmen reichten deshalb eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. Mit einer kurzfristigen Entscheidung der Richter ist hier allerdings nicht zu rechnen.
Begründet wird der neue Basistarif in der PKV damit, dass viele ehemals Versicherte in der PKV aufgrund Zahlungsunfähigkeit heute nicht mehr krankenversichert sind. Entweder mussten sie ihre PKV kündigen oder wurden gekündigt. Eine gesetzliche Krankenkasse war dann nicht verpflichtet diese ehemaligen PKV-Mitglieder aufzunehmen. Deshalb beschloss der Gesetzgeber jetzt, diesen GKV-ähnlichen Tarif zu schaffen, damit die ehemaligen PKV Versicherten wieder den Weg zurück in eine Krankenversicherung finden.
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