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Sachsen will als erstes Bundesland, wichtige Teile der Gesundheitsreform vor dem Bundesverfassungsgericht kippen. «Wenn die Gespräche mit dem Bund keine Einigung bringen, will Sachsen die Verfassungsmäßigkeit der Konvergenzklausel prüfen lassen und dafür rechnen uns gute Chancen aus. Wir halten diese Klausel für verfassungswidrig,» sagte Sachsens Regierungschef, Stanislaw Tillich (CDU) gegenüber dem «Handelsblatt» in der Donnerstagsausgabe.
Dem Bericht der Zeitung zufolge hat Sachsen ein entsprechendes Gutachten für eine Normenkontrollklage in Auftrag gegeben. Vorliegen soll das Gutachten so Mitte August. Tillich hält trotz der kürzlich erzielten Einigung von Kanzlerin Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Unions-geführten Bundesländer eine Klage für nötig.
Eine weitere Gefahr sieht Tillich darin, dass durch die Konvergenzklausel über 300 Millionen Euro der sächsischen Beitragszahler aus dem Land abfließen werden. «Im Endeffekt würden damit die wirtschaftlichen Kassen in Sachsen und die sächsischen Ärzte, deren Honorar unter dem Niveau der alten Länder liegt, damit die höheren Arzthonorare in Bayern finanzieren. Genau das werde ich nicht so einfach kampflos hinnehmen», sagte Tillich.
Auch durch den künftigen Einheitsbeitrag für alle Kassen erwartet der CDU-Politiker unzumutbare Nachteile für sächsische Beitragszahler. «Unsere günstigen Beiträge von derzeit 11,8 Prozent bei der IKK und 12,9 Prozent bei der AOK werden auf über 15 Prozent steigen müssen», betonte der sächsische Ministerpräsident. Das kann man den Versicherten nicht vermitteln. Daher wolle er erreichen, dass dieses Geld in Sachsen bleibt und den Krankenkassen auf für Prämienerstattungen zur Verfügung stehe. (ddp/mg)
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