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Samsung: Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1 bestätigt © Berthold Stadler/ dapdVon dem Düsseldorfer Oberlandesgericht wurde das Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 10.1 bestätigt. Bereits seit September 2011 darf der Konzern das Tablet in Deutschland nicht verkaufen.
Von Seiten des Düsseldorfer Oberlandesgerichts wurde das Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 10 .1 erneut bestätigt. Samsung darf sein Tablet in Deutschland bereits seit September letzten Jahres nicht verkaufen. Der Grund für das Verkaufsverbot ist eine einstweilige Verfügung.
Neben dem Galaxy Tab 10.1 ist auch das Galaxy Tab 8.9 von einem entsprechenden Verkaufsverbot betroffen. Bei seiner Entscheidung stützen sich die Richter des Oberlandesgerichts auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Im September 2011 hat die niedrigere Instanz das Verbot aufgrund einer Verletzung eines Geschmacksmusters beschlossen. Das Geschmacksmuster hatte sich Apple bereits 2004 schützen lassen.
Bei dem Verkaufsverbot handelt es sich nach wie vor jedoch nicht um eine endgültige Entscheidung. Derzeit bezieht sich die Verfügung lediglich auf deutsches Recht. Demnach kann Apple dieses nicht auf andere Länder übertragen. Für Apple ist das Verbot lediglich ein Etappensieg. Der US-Konzern konnte sich in anderen Ländern bislang nicht auf Dauer durchsetzen.
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