News vom 06. September 2008

Schmerzensgeld wegen Entfernung weiblicher Geschlechtsorgane bestätigt

In einem wohl bundesweit beispiellosen Prozess konnte sich in Köln eine Krankenpflegerin nach jahrelangem unfreiwilligen Leben als Mann jetzt auch in der zweiten Instanz gegen ihren ehemaligen Chirurgen durchsetzen.

Wegen der Entfernung ihrer weiblichen Geschlechtsorgane, erhält eine intersexuelle Frau Schmerzensgeld von einem Chirurg. Mit einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Az. 5 U 51/08) wurde die Entscheidung ein einer Vorinstanz betätigt. Nach Ansicht der Richter ist die Frau bei dem Eingriff nicht ausreichend aufgeklärt worden und hat somit nicht wirksam in die Operation eingewilligt. Ohne erneute mündliche Verhandlung wies der 5. Zivilsenat einstimmig die Berufung des Chirurgen zurück. Der Chirurg, der damals verantwortlich war muss der 49-Jährigen nun ein Schmerzensgeld zahlen.

Die 49-Jährige wurde damals als Junge erzogen, da die Hebamme ihr äußeres Genital für einen ungewöhnlich klein entwickelten Penis gehalten hatte. Bei einer Blinddarmoperation haben die Ärzte dann im Bauch der damals 17-Jährigen Frau eine Gebärmutter entdeckt. 1977 sollte der Chirurg in einer Kölner Klinik die angeblich gemischt geschlechtlichen inneren Geschlechtsorgane entfernen. Nach Ansicht der Richter hätte der Chirurg bei der Operation aber merken müssen, dass der Patient eine normale weibliche Anatomie mit Gebärmutter und Eierstöcken hatte. Daraufhin hätte der Arzt den Eingriff abbrechen müssen und seine Patientin im Anschluss über den neuen Befund informieren müssen. Der Chirurg entfernte trotzdem Uterus und Eierstöcke.

Der Mediziner hatte in der Berufung bestritten, dass sich während der Operation das Bild rein weiblicher Geschlechtsorgane ergab. Allerdings hielt die Kammer dies aufgrund der Krankenunterlagen und der Aussagen eines anderen an der Operation beteiligte Arztes für widerlegt.

Der Beschluss des Oberlandesgerichts ist nicht anfechtbar. Vom Landgericht Köln wird nun die Höhe des Schmerzensgeldes für die Patientin festgelegt, welche 100 000 Euro gefordert hatte.

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