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Wie das Hamburger Abendblatt berichtet, will Innensenator Udo Nagel am kommenden Donnerstag auf der Innenministerkonferenz in Berlin einen Antrag für ein Verbot von Scientology stellen, dies bestätigte die Innenbehörde am Montag.
Nach Nagels Ansicht verstößt Scientology gegen die verfassungsmäßige Ordnung und verfolgt seine verfassungsfeindlichen Ziele in einer aggressiv kämpferischen Weise. Wie er weiter sagte, verfolgt die Organisation Bestrebungen gegen die Menschenrechte und gegen die Menschenwürde verstoßen. Man will nun per Beschluss ein Ermittlungsverfahren gegen Scientology einleiten.
Nagel will nun die Gruppe über das Vereinsgesetz verbieten lassen, teilte Behördensprecher Reinhard Fallak mit. Um dieses zu erwirken ist als erstes ein Ermittlungsverfahren nötig. Ein deutscher Verein unterliegt dem Schutz von Art. 9 des Grundgesetzes und damit dem Recht auf Bildung von Gesellschaften und Vereinen. Dies gilt allerdings nicht für eine ausländische Organisation und hier will Nagel ansetzen sein College hat seinen Hauptsitz in USA und England.
Auch von der Hamburger Arbeitsgemeinschaft wurde der Vorstoß des Innensenators begrüßt, das teilte Leiterin Ursula Caberta mit. Es ist allerdings nicht der erste Versuch die Sekte zu verbieten, auf einer Innenministerkonferenz 1997 wurde versucht auf Grundlage des Strafrechts ein Verbot für Scientology zu erwirken. Dieser Versuch scheiterte allerdings da Straftaten einzelner Sekten-Mitglieder nicht der Organisation als Ganzes angelastet werden konnten.
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