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News vom 24. April 2009
Daten auch zur Strafverfolgung nutzen?
In Zukunft will die Bundesregierung allein schon den Versuch ahnden, auf gesperrte Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt zuzugreifen. In einem Vorabbericht in der Freitagsausgabe der «Frankfurter Rundschau» erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD): «Mir war es wichtig, dass wir die Daten, die bei einer Zugangsblockade anfallen, auch zur Strafverfolgung nutzen können.» Die Regierung habe ursprünglich die Seiten nur blockieren, nicht aber die User verfolgen wollen.
Die Zugangsdaten (IP-Adressen) der Nutzer würden allerdings nicht zentral bei den Anbietern gespeichert. Sie sollen nur dann in Kopie an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden, wenn diese für eine bestimmte Internetseite einen richterlichen Beschluss darüber erwirkt hätten, erläuterte Zypries.
Dass die Novelle des Telemediengesetzes einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis bedeute, wurde von ihte verteidigt. Für die Internetanbieter sei es wichtig, die IP-Adresse eines Nutzers, der auf eine Seite mit kinderpornografischem Inhalt zugreifen wolle, zu erfahren, um ihn auf eine Stoppseite umleiten zu können. «Effektivere Sperrtechniken greifen noch tiefer in die Grundrechte ein, bis hin zu einem Filtern des gesamten Internetverkehrs», fügte die Justizministerin hinzu. (dtn/ij/ddp)
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