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News vom 17. Dezember 2009

Studie: Mindestlöhne haben positive Wirtschaftseffekte

Studie: Mindestlöhne haben positive Wirtschaftseffekte © dpp

Bei Ausgestaltung sollte man jedoch einiges beachten

Duisburg. Selbst vergleichsweise hohe Mindestlöhne können positive Effekte auf der betrieblichen Ebene und auf dem Arbeitsmarkt haben. Das geht aus einer aktuellen Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen hervor, berichtete das Institut an diesem Donnerstag.

Mindestlöhne werden laut den Angaben in der politischen Diskussion dagegen aber meistens ausschließlich als beschäftigungsschädlich eingestuft. Die zugrunde liegenden theoretischen Modellrechnungen gehen von 141.000 bis 1,22 Millionen gefährdeten Arbeitsplätzen aus. Demgegenüber zeigten jedoch Untersuchungen zur praktischen Umsetzung von Mindestlöhnen, dass die Einführung oder aber Erhöhung von Mindestlöhnen neutrale oder sogar leicht positive Beschäftigungseffekte hat, stellten die Autoren der IAQ-Studie fest.

Diesen Studien zufolge sind nicht nur sehr niedrige Mindestlöhne beschäftigungspolitisch neutral, sondern auch die Mindestlöhne in westeuropäischen Staaten, die dabei von 8 Euro bis 13,80 Euro reichen. Die Kosten für höhere Löhne können zum Teil direkt wieder eingespielt werden, macht die «Flughafenstudie» des Institute for Labour and Employment in Berkeley deutlich:

Im Rahmen eines Qualitätsprogramms der Flughafenkommission in San Francisco, welches einen Mindestlohn von 11,25 Dollar inklusive Sozialleistungen und einen Anspruch auf 40 Stunden Qualifizierung einführte, erhielten 9.700 Beschäftigte eine Lohnerhöhung. Das Programm verringerte zudem die Personalfluktuation um 30 Prozent. Berichtet wurde zudem noch weiter, dass die Qualität der Arbeit deutlich gestiegen ist, Fehlzeiten, Beschwerden der Beschäftigten und Disziplinarmaßnahmen dagegen sogar zurückgingen.

Die IAQ-Arbeitsmarktforscher schließen daraus: «Ob ein gesetzlicher Mindestlohn Arbeitsplätze kostet oder aber beschäftigungsfreundlich wirkt, hängt von seiner Ausgestaltung ab: Die Höhe der Festsetzung braucht allerdings Augenmaß – und flankierende Maßnahmen wie eine frühzeitige Ankündigung, Anpassungszeiten für Klein- und Mittelbetriebe sowie eine Verknüpfung mit Weiterbildung und Innovation.» (ij/ddp)

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