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Telekom darf Festnetzpreise selbst festlegen

Medienberichten zufolge hat sich die Bundesnetzagentur dazu entschlossen, der Deutschen Telekom künftig die Festlegung ihrer Endkundenpreise ins deutsche Telefon-Festnetz selbst zu überlassen. Desweiteren wurde der Bonner Konzern davon befreit, dem Regulierer die „Transit-Gebühren“ der Konkurrenten, die durch das Telekom-Netz geleitet werden, vorzulegen. Die Entscheidung wurde von Matthias Kurth, Präsident der Agentur damit begründet, dass inzwischen auf dem Markt ausreichend Wettbewerb herrsche und die Telekom hier keine „beträchtliche Marktmacht“ mehr besitze. Allerdings werde man die weitere Entwicklung genau beobachten, so Kurth.

Hingegen muss die Telekom unverändert auch weiterhin ihr Netz anderen Anbietern zur Verfügung stellen. Telefonate in Fremdnetze sowie „Call-by-Call“ und „Preselection“-Angebote oder Anrufe zu Mehrwertdiensten in alternativen Netzen muss der Konzern auch nach wie vor ermöglichen.

Bislang war die Deutsche Telekom dazu verpflichtet, die Bundsnetzagentur über seine Endkundenpreise zu informieren, damit diese prüfen konnte, ob ihr Beschwerden vorliegen, woraus hervorgeht, dass der ehemalige Monopolist seine Marktführerschaft missbraucht. Bereits seit 2006 beziehungsweise 2007 werden die Preise für Verbindungen ins ausländische Fest- und Mobilfunknetz nicht mehr reguliert. Die von den Wettbewerbern zu zahlenden sogenannten Durchleitungsentgelte muss sich der Konzern bislang von der Behörde sogar vorab genehmigen lassen.

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