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Zwei Verfassungsbeschwerden verworfen
Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschiede, dass die Tierschutzorganisation Peta ihre Kampagne «Der Holocaust auf Ihrem Teller» endgültig nicht in Deutschland starten darf.
Es bleibt damit für Peta untersagt, Fotos von Tieren aus der Massentierhaltung in direkter Gegenüberstellung mit Opfern aus NS-Vernichtungslagern zu zeigen. Ein solcher Vergleich stelle eine «Bagatellisierung und Banalisierung des Schicksals der Holocaustopfer» dar, wie es am Donnerstag in einem veröffentlichten Beschluss hieß. Es bestehe ein «kategorialen Unterschied» zwischen den Belangen des Tierschutzes und menschlichem, mit Würde begabtem Leben.
Die Karlsruher Richter haben mit ihrer Entscheidung zwei Verfassungsbeschwerden des deutschen Ablegers der weltweiten Tierschutzorganisation Peta zurückgewiesen, die sich gegen das vom Zentralrat der Juden in Deutschland erwirkte Kampagnenverbot richteten. Peta wollte bereits im März 2004 in der Bundesrepublik die in Amerika schon durchgeführte Kampagne starten. Unter anderem waren auch Abbildungen auf Plakatwänden geplant.
Gegen diese Pläne hatten der damalige, 2006 verstorbene Präsident des Zentralrats, Paul Spiegel, sowie die seinerzeitigen Vizepräsidenten Salomon Korn und Charlotte Knobloch im Eil- und Hauptsacheverfahren auf Unterlassung Klage erhoben. Mit dieser Klage waren sie vor dem Landgericht und dem Kammergericht Berlin erfolgreich.
das Verfassungsgericht sah allerdings im Gegensatz zu den Berliner Richtern in der Kampagne keine Verletzung der Menschenwürde der Kläger als ehemalige Verfolgte der NS-Gewaltherrschaft. Den abgebildeten Holocaustopfern werde nicht der personale Wert abgesprochen, indem sie leidenden Tieren gegenübergestellt würden. Ein «verächtlich machende Tendenz» lege daher nicht vor. Allein das Leiden werde als gleichgewichtig dargestellt, das den gezeigten Menschen und Tieren zugefügt werde. (dtn/fm/ddp)
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