News vom 21. März 2008

Tod von Chantal Sébire sorgt für Gesetzeswirren in Frankreich

Nach dem Tod der krebskranken Chantal Sébire werden Frankreichs Politiker aktiv. Das aktuelle Gesetz über das Lebensende soll nun auf Veranlassung von Premierminister François Fillon von dem Abgeordneten Jean Leonetti überarbeitet werden. Die nach ihm benannte Schrift von 2005 beinhaltet zwar schon das Recht, jemanden „sterben zu lassen“, es gestattet aber Ärzten keine aktive Euthanasie. Eine eventuelle „Unzulänglichkeit der Gesetzgebung“ soll nun behoben werden.

Für Chantal Sébire kommt diese Initiative jedoch zu spät. Vergeblich kämpfte die todkranke Frau um Sterbehilfe, weil sie an einem unheilbaren Tumor im Gesicht litt. Jetzt wurde die 52-jährige Französin am Mittwoch kurz nach 19 Uhr tot in ihrer Wohnung in Plombières-les-Dijon von Ihrer Tochter gefunden. Die tumorkranke Französin hatte sich Medikamente für ein würdevolles Ende gewünscht. Sie hatte sich mit ihrem Sterbewunsch an den Verein für würdiges Sterben (ADMD) gewandt. Dessen Vorsitzender Jean-Luc Romero reagierte bestürzt auf die Todesnachricht: “Obwohl es Chantals Wunsch war, bin ich sehr traurig, weil sie eine außergewöhnliche Frau war, mit einem außergewöhnlichen Charakter und einer großen Kraft, einem Willen und einer Stimme für einen wunderbaren Kampf, dem Kampf für ein würdiges Lebensende”, sagte Romero. Die französische Justiz lehnte ihr Verlangen am Montag ab. Begründung: Eine aktive Sterbehilfe lässt das französische Gesetz nach wie vor nicht zu.
Zwei Regierungsmitglieder befürworten die aktive Euthanasie: Bernard Kouchner, Außenminister und Arzt, wollte Chantal Sébire einen heimlichen Selbstmord ersparen. Das war nur wenige Stunden vor dem Tod der 52-Jährigen. Ähnlich äußerte sich die gerade neu ernannte Familienstaatssekretärin Nadine Morano. Frau Morano sprach sich für eine nationale Kommission für Ausnahmen bei der Sterbehilfe aus. Diese soll „besondere Fälle“ wie den von Chantal Sébire behandeln.

Der Staatsanwalt von Dijon, Jean-Pierre Allachi, erklärte, „die äußere Erscheinung des Körpers zeige keine Besonderheit.“ Er fügte hinzu, es wären keine offensichtlichen Verletzungen festgestellt worden. Die Todesursache ist also bis jetzt unbekannt. Möglicherweise entscheidet sich Pierre Allachi für eine Autopsie von Chantal Sébire. Diese könnte zeigen, ob die Schwerkranke Selbstmord begangen hat. „Schändlich“ findet ihr Anwalt Gilles Antonowicz dieses Ansinnen.

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