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UN-Kinderrechtskonvention auch in Deutschland voll gültig

UN-Kinderrechtskonvention auch in Deutschland voll gültig © Michael Kappeler/ ddp

Ab sofort hat die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen – mit 18 Jahren Verzögerung – nun auch in Deutschland ohne Einschränkungen seine Gültigkeit.

Die Bundesregierung übergab den Vereinten Nationen am Donnerstag in New York das Schreiben, in dem Deutschland seine Vorbehaltserklärung gegen die 1989 beschlossene Konvention zurücknimmt. Wie das Bundesjustizministerium mitteilte, msie die Entscheidung damit offiziell rechtswirksam.

Die Bundesrepublik Deutschland hatte die 1989 beschlossene Kinderrechtskonvention, die wesentliche Schutzstandards wie Gesundheit, Bildung, Freizeit, Erholung und Betreuung festlegt, 1992 nur unter Vorbehalt ratifiziert und Flüchtlingskindern den Status als Kind nur bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zugewiesen. Bislang galten im deutschen Asylrecht 16-Jährige als voll handlungsfähig und haben keinen Anspruch auf die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) äußerte, dass diese Einschränkungen nun „endgültig aus der Welt“ seien. Mit diesem Schritt zeige die Regierung, dass „das Kindeswohl im Mittelpunkt ihrer Politik steht“. Zudem appellierte die FDP-Politikerin an die Bundesländer, die Rücknahme des Vorbehalts zum Anlass zu nehmen, ihre Gesetzgebung kritisch zu überprüfen. Dabei gehe es vor allem um Kinder und Jugendliche in Abschiebehaft. Sie forderte, die Haftzeiten auf ein Minimum zu reduzieren. Ebenfalls sollten die Sozialbehörden vor allem bei der medizinischen Versorgung von Asylbewerbern auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen Rücksicht nehmen.

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