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News vom 05. Dezember 2009

Urteil gegen Sektenführer Shanti gesprochen

Urteil gegen Sektenführer Shanti gesprochen © dpp

Sechs Jahre und zehn Monate Haft für den Esoterikerwegen sexuellen Kindesmissbrauchs

München. Der Esoteriker Ulrich S. alias Oliver Shanti muss wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in 76 Fällen für sechs Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. An diesem Freitag verurteilte das Landgericht München den 60 Jahre alten Mann aus Hamburg. Der Angeklagte habe eine hohe kriminelle Energie gezeigt, betonte der Vorsitzende Richter Stephan Kirchinger. Die verhängte Strafe beruhe deshalb nicht nur auf der Vielzahl der Fälle, sondern vielmehr auch auf der mehr als zehnjährigen Dauer der Straftaten.

Gleichzeitig wurde S. jedoch vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von zwei Mädchen freigesprochen, weil deren Aussagen nur «zum Teil glaubwürdig» gewesen seien. Laut dem Gericht gibt es momentan keine Anhaltspunkte für eine Sicherungsverwahrung des Angeklagten.

Eltern der betroffenen Kinder tragen große Mitschuld

Als besonders beunruhigend erachtete das Gericht allerdings auch das Mitverschulden der jeweiligen Eltern. So hätten sich die Kinder kaum trauen können, den Angeklagten zu kritisieren, weil ihre Eltern in dem Mann eine Art gottähnliche Person gesehen hätten. «Zwischen den Eltern und dem Angeklagten herrschte eine Art Hörigkeit», schilderte der Richter und verwies zugleich darauf, dass aus dem Kreis der Eltern jahrelang niemand Verdacht gegen S. geschöpft habe. Als Begründung dafür nannte das Gericht das persönliche und finanzielle Abhängigkeitsverhältnis zum Angeklagten. Der Richter war darum auch der Auffassung, dass es ohne diese Faktoren kaum zu den Straftaten gekommen wäre.

Die Staatsanwaltschaft hatte vorher in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten und eine Verurteilung in 77 Fällen gefordert. Die Verteidigung plädierte hingegen auf ein gemildertes Strafmaß von vier Jahren Haft.

Von den vorgeworfenen 314 Fällen konnten lediglich 77 Fälle nachgewiesen werden

Dem 60 Jahre alten gebürtigen Hamburger war ursprünglich vorgeworfen worden, zwei Mädchen und vier Jungen in 314 Fällen sexuell missbraucht zu haben. Nur 77 davon konnten jedoch während des Prozesses nachgewiesen werden. Die Kinder seien zum Tatzeitpunkt zwischen 8 und 16 Jahre alt gewesen.

Nach Angaben der Ermittler fanden die Übergriffe auf die Kinder bereits in den 80er und frühen 90er Jahren sowohl in München als auch in Portugal statt. Aufgrund einer Antibiotika-Resistenz werde S. seine Haftstrafe in Einzelhaft verbringen, ergänzte der Richter. Angesichts des schlechten Gesundheitszustands Shinatis ktitisierten dessen Anwälte die Dauer der Strafe . Die Staatsanwaltschaft will nun noch darüber entscheiden, ob sie gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einlegt. (ij/ddp)

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