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Verbreitung von Nazi-Musik verurteilt

5.100 Euro Geldstrafe für 38-jährigen Berliner.

Das Landgericht Berlin hat heute einen Mann (38) wegen Volksverhetzung und Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 5.100 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte zwei Pakete mit insgesamt 460 CD’s der Berliner Nazirockband «Deutsch, Stolz, Treu» und Begleitheftchen im Jahr 2002 an zwei Interessenten zur weiteren Verbreitung verschicken wollte.

Auf dem CD-Cover waren Hakenkreuz und andere nationalsozialistische Symbole abgebildet. Zudem waren im Booklet Liedtexte abgedruckt, in denen zum Hass gegen Juden aufgerufen, der Holocaust geleugnet und Weiße als «Herrenrasse» verherrlicht wurden. Nach der Abgabe bei der Post konnten die Pakete jedoch umgehend beschlagnahmt werden. Der 38-Jährige war seit längerem telefonisch überwacht worden.

Dem Gericht zufolge war eine Sendung für einen 32-jährigen Mitangeklagten bestimmt, der jedoch freigesprochen wurde. Dem aus Ludwigshafen stammenden Mann habe eine Tatbeteiligung an der Verbreitung der Nazimusik nicht zweifelfrei nachgewiesen werden können, hieß es im Urteil.

Der Sänger der Naziband «Deutsch, Stolz, Treu» war im März dieses Jahres mit einem Bandkollegen wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Strafe ist aber noch nicht rechtskräftig. (ddp/ag)

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