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Verwaltungsgericht untersagt die Ausstellung von plastinierten Leichen beim Sex

Verwaltungsgericht untersagt die Ausstellung von plastinierten Leichen beim Sex © dpp

Eilentscheidung des Augsburger Gerichtes

Augsburg. In Augsburg bleibt die Ausstellung eines plastinierten Leichenpaars beim Geschlechtsakt untersagt. IN dieser Frage unterlag der umstrittene Plastinator Gunther von Hagens in einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg, berichtete ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Das entsprechende Verbot durch die Stadtverwaltung gegen die Macher der Ausstellung «Körperwelten» wurde mit diesem Urteil bestätigt. Organisator Hagens wollte auf Anfrage keinen Kommentar zu der Entscheidung abgeben.

Das Verwaltungsgericht begründete sein Votum jedoch anders als die Stadt. Diese hatte damit argumentiert, dass die Zurschaustellung konservierter Körper von zwei toten Menschen beim Sex gegen die Vorschriften des bayerischen Bestattungsgesetzes und den postmortalen Persönlichkeitsschutz verstoße. Hingegen bezog das Verwaltungsgericht sich bei ihrer Entscheidung auf Zweifel daran, ob der Spender des männlichen Körpers bei seiner Einwilligung ein halbes Jahr vor seinem Tod auch wirklich im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte war.

Dem Mann wurde nämlich später auf seinem Totenschein Demenz attestiert. Der Sprecher erklärte, das Gericht habe diesbezüglich mit Angehörigen und behandelnden Ärzten gesprochen und dabei widersprüchliche Aussagen zu hören bekommen. In der Abwägung habe es sich dann letzendlich, auch wegen des Zeitdrucks bei einer Eilentscheidung, für den prophylaktischen Schutz der Würde des Mannes entschieden. Schließlich sei die Darstellung beim Geschlechtsakt dabei besonders schwerwiegend.

Die moralische Frage, ob die Zurschaustellung Toter beim Sex gegen die Menschenwürde verstoße, «konnte offengelassen werden», ergänzte der Sprecher. Damit müsste sich das Gericht eventuell erst dann auseinandersetzen, wenn Hagens ein anderes Paar kopulierender Leichen nach Augsburg bringen sollte. Zudem kann Hagens auch noch juristisch gegen diese Entscheidung vorgehen.

Einen Teilsieg erreichte Hagens allerdings in dem Eilverfahren in der Frage, ob er sich seine Ausstellungsstücke im Vorfeld von der Stadt genehmigen lassen muss. Diese Forderung der Behörde ging dem Gericht dann doch zu weit. Dafür gebe es keinerlei Rechtsgrundlage. Die Stadt könne demnach erst im Nachhinein eingreifen, falls ihr etwas als unzulässig erscheine.

In Berlin hatte Hagens im Mai die konservierten Körper zweier toter Menschen beim Sex zum ersten Mal gezeigt. Das Exponat war dort allerdings in einem separaten Raum ausgestellt, zu dem Besucher unter 16 Jahren nur mit Einwilligung von Erziehungsberechtigten Zutritt hatten. In Augsburg wurden die beiden Leichen dagegen mit einer goldfarbenen Folie verhüllt. Die «Körperwelten»-Ausstellung gastiert in Augsburg noch bis zum 13. September. (ij/ddp)

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