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Wohlfahrtsverband: «Hartz IV»-Regelsätze für Kinder nachbessern

An den Bundestag wurde vom Paritätischen Wohlfahrtsverband appelliert, auf Nachbesserungen beim Konjunkturpaket II zu pochen. In der Montagsausgabe der «Neuen Osnabrücker Zeitung» übte Vizechef Eberhard Jüttner in einem Gespräch Kritik, in dem er die bisher vorgesehene Anpassung der «Hartz IV»-Regelsätze für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren um 35 Euro als völlig unzureichend ansah. Er warnte: «Wer hier Entscheidungen verschleppt, opfert eine ganze Generation».

Jüttner verlangte von der Bundesregierung, vor den an diesem Montag im Bundestag stattfindenden Anhörungen, sofortige grundlegende Neuberechnungen der Regelsätze für alle Altersstufen. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche (je nach Alter) müssten – nach Berechenungen des Paritätischen – um um bis zu 40 Prozent angehoben werden. Der Regelsatz für die 6- bis unter 14-Jährigen sei gnadenlos unterbewertet. Dieser liege um 86 Euro pro Monat unter dem tatsächlichen Bedarf. Um mindestens 25 Prozent zu niedrig sei der Regelsatz für Erwachsene bemessen.

Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, hat die Höhe der «Hartz IV»-Regelleistungen für Jugendliche unter 25 Jahre in Frage gestellt. In der Montagsausgabe der «Rheinischen Post» sagte Alt: «Wenn die Sätze auf Dauer für alleinlebende Jugendliche ohne Gegenleistung gezahlt werden, sind sie zu hoch im Vergleich zu Auszubildenden». Weiterhin fügte er hinzu: «Wir brauchen ein vernünftiges Verhältnis zwischen denen, die wenig verdienen und Steuern zahlen, und denen, die ein Transfereinkommen beziehen.»

Bei einem Jugendlichem, der in seiner Ausbildung schlechter gestellt sei, als ein Jugendlicher, der von Grundsicherung lebe, entstehe der Eindruck, «dass der, der nichts tut, von dieser Gesellschaft stärker belohnt wird, als der, der morgens früh aufsteht, zur Arbeit geht und lernen muss.»

(ddp/ij)

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