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Mit der Eigenheimförderung hat der Gesetzgeber dem Riester-Sparen eine neue Variante hinzugefügt. Nun werden nicht nur Bank-, Fonds- und Versicherungssparpläne gefördert, sondern auch Bausparverträge und Immobiliendarlehen. Dabei ist Voraussetzung, dass eine selbst genutzte Immobilie finanziert wird, die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft oder fertiggestellt worden ist. Allerdings legt Vater Staat bei der Selbstnutzung strenge Kriterien an: Wird das Haus oder die Wohnung verkauft und nicht innerhalb von vier Jahren eine neue selbstgenutzte Immobilie angeschafft, müssen die Fördergelder und Steuervergünstigungen zurückgezahlt werden.
Der Rückzahlung entziehen kann sich der Riester-Sparer nur, wenn er nach dem Wohnungsverkauf die geförderten Tilgungsbeträge in einen herkömmlichen Riester-Vertrag einzahlt. Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen darf die Wohnung vorübergehend mit einem befristeten Mietvertrag vermietet werden. Und weil beim Wohnriester keine Steuern im Rentenalter anfallen, muss hier ein fiktives Auszahlungsguthaben versteuert werden. Dabei werden die geförderten Tilgungsleistungen auf einem Wohnförder-Konto gesammelt und mit jährlich zwei Prozent verzinst. Der fiktive Kontostand auf dem Förderkonto muss entweder bis zum 85. Lebensjahr in gleichbleibenden Raten oder in Form einer Abschlagszahlung versteuert werden.
Das Wohnriestern ist für Häuslebauer trotz der Besteuerung im Rentenalter eine überlegenswerte Sache, sofern die Selbstnutzung des Eigenheims langfristig angelegt ist. Möglich sind dabei zwei Grundvarianten: Der Riester-Bausparvertrag und die Direkttilgung im Riester-Darlehen. Zudem werden auch Einzahlungen in sogenannte Kombi-Kredite, einen Finanzierungsmix aus Bausparvertrag und Zwischenkredit, gefördert.
Erste Bauspartarife sind bereits auf dem Markt. Schon während der Ansparphase können Bausparer Riester-Zulage kassieren, wenn der Vertrag später für die Finanzierung der eigenen vier Wände eingesetzt wird. Allerdings ist ohne staatlichen Zuschuss die Rendite eher mau. So bietet die Bausparkasse Schwäbisch Hall ein Prozent Guthabenzins und kassiert ein Prozent der Bausparsumme als Abschlussgebühr. Bei der LBS West gibt es bei gleicher Abschlussgebühr nur 0,75 Prozent Jahreszins, zudem verlangt die LBS jährliche Kontoführungsgebühren von 18 Euro. Finanzexperte Thomas Bieler von der Verbraucherzentrale NRW rät deshalb zur Gelassenheit: “In nächster Zeit dürften weitere Wohn-Riester-Angebote auf den Markt kommen. Wer mit dem Abschluss noch wartet, kann am Ende der Gewinner sein.” wid/niza
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